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Bundesförderung für Energieeffizienz (EEW): Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Über das Modul 4 Basisförderung der Bundesförderung für Energieeffizienz und Ressourceneffizienz (EEW) können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Investitionen in energieeffiziente Anlagen fördern lassen – ohne ein aufwändiges Einsparkonzept erstellen zu müssen.

Das bedeutet: Weniger Energieverbrauch, niedrigere Betriebskosten und ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz – mit staatlicher Unterstützung.

Was beinhaltet Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung?

Gefördert werden der Erwerb und die Installation/Montage von Anlagen, die zu folgenden Kategorien gehören:

  • Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
  • Spritzgießmaschinen
  • Optimierungsmaßnahmen an Biogasanlagen
  • Lackierkabinen
  • Wasserstrahlschneidanlagen
  • Laserschneider
  • Freistehende Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
  • Elektrisch betriebene Backöfen für Lebensmittel
  • Werkzeugmaschinen
  • Pelletpressen, Brikettierpressen
  • Geschirrspülmaschinen
  • Kinoprojektoren
  • Handgeführte elektrische Schweißgeräte
  • Kühlmöbel für Lebensmittel
  • Solarien

Welche Voraussetzung muss ein Unternehmen erfüllen?

Die Einstufung als KMU ist der erste Schritt zur Förderung. Sie bestimmt die Höhe der Förderquote, da ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KU/MU) von den Investitionsgesamtkosten (IGK) profitieren können. Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt.

Die förderfähigen Anlagen müssen bestehende, weniger energieeffiziente Bestandsanlagen ersetzen, den gleichen Einsatzzweck erfüllen und die definierten Hocheffizienzkriterien einhalten.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die Bestandsanlagen mindestens fünf Jahre in Betrieb, im Eigentum des Antragstellers und noch voll funktionsfähig sein.

Wichtiger Hinweis zur energieeffizienten Berechnung. Es wird der Austausch ineffizienter Bestandsanlagen durch moderne, sparsame Systeme gefördert, wenn der Endenergieverbrauch um mindestens 15 % sinkt.

Darüber hinaus gilt für geförderten Energieeffizienz-Projekte: Alte Anlagen oder Komponenten, die durch neue, effiziente Systeme ersetzt werden, dürfen nicht weiterbetrieben oder weiterverkauft werden – auch nicht an verbundene Unternehmen.

So wird sichergestellt, dass die Förderung tatsächlich zur nachhaltigen Modernisierung beiträgt und keine ineffiziente Technik im Umlauf bleibt.
Eine fachgerechte Entsorgung oder Stilllegung ist daher verpflichtend und muss mit entsprechenden Nachweisen im Verwendungsnachweis dokumentiert werden.

Energieeffizienz heißt nicht nur sparen, sondern auch verantwortungsvoll handeln.

Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen.

Welche Förderquoten sind gemäß KMU-Definition für Modul 1 festgelegt?

Die Förderquote im Rahmen des BAFA-Programms hängt von der Größe des Unternehmens ab. Nach der KMU-Definition ergeben sich folgende Zuschussraten:

  • Kleine Unternehmen (KU): 15 %
  • Mittlere Unternehmen (MU): 10 %
  • Große Unternehmen (GU): nicht förderfähig

Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über die Modul 4 – Basisförderung maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.

Fazit

Das Basis-Modul 4 der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, ihre Anlagen und Prozesse zu optimieren, Betriebskosten zu senken und nachhaltiger zu wirtschaften.

Für alle, die noch größeres Einsparpotenzial nutzen möchten, bietet das Premium-Modul 4 attraktive höhere Förderquoten, kombiniert mit einem individuellen Einsparkonzept und der Ermittlung des THG-Einsparpotenzials.

EnerControl steht Ihnen als zertifizierter Dienstleister kompetent zur Seite – von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Umsetzung Ihrer Fördermaßnahmen.

Jetzt informieren und von maximaler Förderung profitieren! Kontaktieren Sie uns gerne direkt.

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Stand der Informationen: 12.10.2025