ENERGIE
ERSTATTUNG
Die Steuern, Umlagen und Abgaben auf alle Primär- und Sekundärenergieträger sind in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Durch neue Gesetze und Durchführungsverordnungen verändern sich nicht nur die Gesetze selbst, sondern auch die Form der Beantragung ständig.
Hier behalten wir den Überblick für Sie!
Wir überprüfen, inwieweit Ihr Unternehmen gemäß den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Reduzierung der gezahlten Steuern, Abgaben und Umlagen beantragen und realisieren kann. Desweiteren ermitteln wir das Erstattungspotential im Bereich Ihrer Energiekosten.
Wir übernehmen für Sie die vollständige Antragsstellung, gerne auch unterjährig.
Energieintensive Unternehmen aus den Bereichen des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes.
Von der Prüfung bis zur Auszahlung!
Das heißt:
- Erfassung aller für die Antragsstellung erforderlichen Informationen und Daten
- Vorbereitung der Erstattungsanträge, sowie deren fristgemäße Einreichung durch den Anwalt
- Korrespondenz mit den zuständigen Behörden
Durch unsere langjährige Erfahrung mit Kunden der verschiedensten Branchen aus ganz Deutschland zum Thema Energieabgaben können alle auftretenden Spezialfälle bearbeitet werden.