ENERGIEERSTATTUNG
FÜR UNTERNEHMEN

Wir identifizieren für Ihr Unternehmen alle relevanten gesetzlichen Entlastungs- und Rückerstattungspotenziale und sorgen für eine rechtssichere, fristgerechte Umsetzung,  damit Sie zu viel gezahlte Energieabgaben zurückerhalten und Ihre laufenden Energiekosten nachhaltig senken.

✓ Prüfung von Stromsteuer- und Energiesteuererstattungen
✓ Analyse von Entlastungstatbeständen nach EnFG und BECV
✓ Bewertung von Netzentgeltreduzierungen (z. B. StromNEV, atypische Netznutzung)
✓ Strukturierte Aufbereitung aller Antragsgrundlagen und Nachweise

Energieerstattung für Unternehmen

Wir identifizieren für Ihr Unternehmen alle relevanten gesetzlichen Entlastungs– und Rückerstattungspotenziale und sorgen für eine rechtssichere, fristgerechte Umsetzung,  damit Sie zu viel gezahlte Energieabgaben zurückerhalten und Ihre laufenden Energiekosten nachhaltig senken.

✓ Prüfung von Stromsteuer- und Energiesteuererstattungen
✓ Analyse von Entlastungstatbeständen nach EnFG, SpaEfV und BECV
✓ Bewertung von Netzentgeltreduzierungen (z. B. §19 StromNEV, atypische Netznutzung)
✓ Strukturierte Aufbereitung aller Antragsgrundlagen und Nachweise

*Termine innerhalb von 24 Stunden verfügbar

Ihre Vorteile unserer Energieerstattung für Unternehmen

Durch die gezielte Nutzung gesetzlicher Rückerstattungen und Entlastungen senken Sie Ihre Energiekosten dauerhaft und verbessern gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit Ihrer Prozesse.

✓ Direkte Kostensenkung: Rückerstattungen auf Strom- und Energiesteuern sowie reduzierte Netzentgelte senken Ihre laufenden Energiekosten spürbar.

✓ Rechtssichere Antragstellung: Wir stellen sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben nach EnFG, SPK, BECV und StromNEV korrekt erfüllt werden.

✓ Maximale Ausschöpfung aller Entlastungen: Kombination mehrerer Entlastungstatbestände für bestmögliche Rückerstattung.

✓ Minimaler interner Aufwand: Wir übernehmen Analyse, Antragstellung, Kommunikation mit Behörden und Fristenkontrolle.

✓ Planungssicherheit für Ihr Controlling: Transparente Dokumentation für Wirtschaftsprüfer, Förderstellen und internes Reporting.

✓ Erfolgsbasierte Vergütung: Sie profitieren finanziell – wir nur, wenn tatsächlich eine Rückerstattung erzielt wird.

Betreute Kunden
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Mit diesen Rückerstattungen und Förderungen sparen Sie echtes Geld

Stromsteuerrückerstattung

Produzierende Unternehmen können sich große Teile der gezahlten Stromsteuer erstatten lassen. Wir prüfen Ihre Anspruchsberechtigung und übernehmen die vollständige Antragstellung.

Energiesteuerentlastung

Für den Einsatz von Gas, Heizöl oder anderen Energieerzeugnissen in betrieblichen Prozessen sind steuerliche Entlastungen möglich. Dadurch lassen sich laufende Energiekosten dauerhaft reduzieren.

Reduzierte Netzentgelte

Bei besonderen Lastprofilen können Netzentgelte deutlich gesenkt werden. Eine gezielte Analyse der Verbrauchszeiten ist dafür entscheidend.

BECV-Beihilfen (Carbon Leakage)

Stromkostenintensive Unternehmen erhalten Ausgleichszahlungen für CO₂-bedingte Mehrkosten. Ziel ist der Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.

Besondere Ausgleichsregelung (BesAR)

Energieintensive Betriebe können von stark reduzierten Umlagen profitieren. Voraussetzung sind definierte Stromkostenanteile, ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem und Branchenzugehörigkeiten.

Unser starkes Netzwerk

Viele Projekte erfordern Abstimmung mit externen Stellen und Fachpartnern. Kurze Wege und verlässliche Ansprechpartner sind dabei entscheidend für Tempo und Planungssicherheit.

Wir arbeiten mit den besten aus der Branche zusammen und sind sehr stolz auf unser Netzwerk. 

Unsere Leistungen - so kümmern wir uns um Ihre reibungslose Energierückerstattungen

Rechts- und Anspruchsprüfung

Prüfung Ihrer Anspruchsberechtigung nach StromStG, EnergieStG, EnFG, StromNEV und BECV sowie Identifikation aller wirtschaftlich sinnvollen Entlastungstatbestände.

Datenaufbereitung & Nachweise

Zusammenstellung, Strukturierung und Aufbereitung aller erforderlichen Unterlagen, inklusive Verbrauchsdaten, Prozessnachweisen und technischer Dokumentation.

Behörden- und Prüfstellen­koordination

Direkte Kommunikation mit Hauptzollamt, BAFA, Netzbetreibern sowie Abstimmung mit Wirtschaftsprüfern oder Umweltgutachtern bei Testierungen und Messkonzepten.

Antragsmanagement & Fristensicherheit

Fristgerechte Antragstellung, Nachverfolgung der Verfahren und Absicherung gegen Rückforderungen, Nachforderungen oder formale Fehler.

Keine Zeit für Papierkram und Antragsdschungel?
Wir kümmern uns um Ihre Anträge für Energierückerstattungen.

Für diese Unternehmen lohnt sich Energieeffizienz­beratung

Ganzheitlich bedeutet für uns, technische Maßnahmen, betriebliche Abläufe und finanzielle Entlastungen gemeinsam zu betrachten. So fließen auch Möglichkeiten zur Energieerstattung und Abgabenrückforderung direkt in unsere Handlungsempfehlungen ein.

Unternehmen mit hohem Energieverbrauch

Betriebe mit dauerhaft hohen Strom-, Gas- oder Wärmeverbräuchen haben besonders großes Potenzial für Rückerstattungen und Entlastungen. Schon kleine prozentuale Verbesserungen führen hier zu spürbaren Kosteneffekten.

Betriebe mit gesetzlichen Nachweispflichten

Unternehmen, die unter EDL-G, EnEfG oder branchenspezifische Vorgaben fallen, müssen Energieverbräuche systematisch erfassen und bewerten. Eine strukturierte Energieeffizienzberatung sorgt für Rechtssicherheit und reduziert gleichzeitig den organisatorischen Aufwand.

Produktionsbetriebe, Maschinenbau, Logistik- und Rechenzentren

In energieintensiven Betriebsabläufen entstehen häufig anspruchsberechtigte Verbrauchsanteile. Durch gezielte Prüfung lassen sich Steuerentlastungen und Netzentgeltreduzierungen systematisch nutzen.

Interessante News aus der Branche

In unserem Magazin finden Sie relevante Neuigkeiten über den Energiemarkt, neue Gesetze und mögliche Förderungen.

Rückrufanfrage

Sie haben Fragen und würden gerne telefonisch mit uns in Kontakt treten? Kein Problem!

Hinterlassen Sie Ihren Namen und Ihre Nummer und einer unserer Fachmitarbeiter ruft Sie innerhalb kurzer Zeit zurück.

Schreiben Sie uns außerhalb unserer Öffnungszeiten auch gerne eine E-Mail an: info@enercontrol.de

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

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    FAQ - Häufig gestellte Fragen

    Falls Sie Fragen haben, die ungeklärt sind, können Sie sich jederzeit über das Kontaktformular bei uns melden.

    Was macht ein Energieberater für Unternehmen genau?
    Ein Energieberater analysiert Energieverbräuche, Kostenstrukturen und Prozesse, identifiziert Einsparpotenziale und entwickelt wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten und Steigerung der Energieeffizienz.

    Eine Energieberatung zur Energieerstattung ist insbesondere für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch und energieintensiven Prozessen sinnvoll. Unternehmen aus Industrie und Produktion können von Rückerstattungen wie Energie- und Stromsteuerentlastungen oder weiteren Entlastungsregelungen profitieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

    Die Kosten hängen vom Umfang der Analyse und den gewünschten Leistungen ab. In vielen Fällen stehen Fördermittel zur Verfügung, die einen Großteil der Beratungskosten abdecken können.
    Der interne Aufwand für Ihr Unternehmen bleibt gering. Wir übernehmen Datenauswertung, Dokumentation und Antragsprozesse und stimmen uns gezielt mit Ihren Ansprechpartnern ab.

    Die Energieberatung zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu analysieren und durch technische und organisatorische Maßnahmen die Energieeffizienz zu steigern und Kosten langfristig zu senken.
    Die Energieerstattung hingegen befasst sich mit der Rückerstattung von Energie- und Stromsteuern sowie weiteren gesetzlichen Entlastungen. Ziel ist es, bereits gezahlte Abgaben ganz oder teilweise zurückzuerhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Zunächst werden der Energieverbrauch, die eingesetzten Energieträger sowie die betrieblichen Prozesse geprüft, um mögliche Erstattungsansprüche zu identifizieren. Anschließend werden die erforderlichen Nachweise und Antragsunterlagen erstellt und fristgerecht bei den zuständigen Behörden eingereicht. Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung der Erstattung. Auf Wunsch begleiten wir auch die laufende Dokumentation und zukünftige Anträge.