Industriestrompreis für Unternehmen

Als Energieberater mit über 20 Jahren Erfahrung in der Energiebranche unterstützen wir Ihr Unternehmen bei der Prüfung und Nutzung der Entlastungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Industriestrompreis – von der Analyse der Anspruchsvoraussetzungen über die Zusammenstellung aller erforderlichen Nachweise bis zur vollständigen Antragsabwicklung.

✓ Prüfung der Antragsvoraussetzungen für den Industriestrompreis
✓ Analyse der relevanten Stromkosten- und Verbrauchsdaten
✓ Zusammenstellung und Aufbereitung aller erforderlichen Unterlagen und Nachweise
✓ Begleitung des gesamten Antragsprozesses bis zur erfolgreichen Bewilligung

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EnerControl · Energieberatung

Industriestrompreis 2026
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Ergebnis

Zu welcher Branche gehört Ihre Abnahmestelle?

Maßgeblich ist die Zuordnung nach WZ 2008. Nur Abnahmestellen aus der KUEBLL-Teilliste 1 (92 Sektoren) sind ohne Einzelnachweis anspruchsberechtigt.

💡 Ihren WZ-Code finden Sie im Handelsregisterauszug oder bei Ihrem Statistischen Landesamt. EnerControl prüft die Berechtigung kostenlos in der Beratung.
Bitte wählen Sie Ihren Wirtschaftszweig aus oder geben Sie Ihren WZ-Code ein.
💡 Nicht sicher? Ihren WZ-Code finden Sie auf dem Handelsregisterauszug, der Gewerbeanmeldung oder beim Statistischen Landesamt. Maßgeblich ist die Einordnung der Abnahmestelle – nicht des Gesamtunternehmens. EnerControl hilft kostenlos bei der Einordnung.

Welche Strommengen sind für die Abnahmestelle relevant?

Die Berechnung erfolgt mit dem bereinigten Jahresverbrauch: zugekaufte Strommenge + Eigenverbrauch aus Eigenerzeugung − Drittmenge.

Berechnungslogik der Excel-Vorlage (Abrechnungsjahr 2026)
Förderung = 0,5 × (bereinigter Verbrauch − SPK-Menge) × 3,744 ct/kWh
Referenzpreis: 8,744 ct/kWh · Zielpreis: 5,0 ct/kWh · Differenz: 3,744 ct/kWh
📌 Bereinigter Jahresverbrauch: Zugekaufte Strommenge + Eigenerzeugung − Einspeisung − Drittmenge. Eine bereits für die Strompreiskompensation (SPK) gemeldete Menge wird vor der Halbierung abgezogen.
kWh / Jahr
Bitte geben Sie eine positive zugekaufte Strommenge ein.
kWh / Jahr
Die Eigenerzeugung darf nicht negativ sein.
kWh / Jahr
Die Einspeisung kann nicht höher sein als die Eigenerzeugung.
kWh / Jahr
Strommenge, die von Dritten an der Abnahmestelle verbraucht wurde.
Die Drittmenge darf den bereinigten Jahresverbrauch nicht übersteigen.

Ihr Unternehmen

Kurze Angaben helfen uns, Ihren Fall besser einzuschätzen.

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Wir senden Ihnen das Ergebnis zu und melden uns – falls gewünscht – für ein kostenloses Beratungsgespräch.

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Davon profitieren Sie

Ihre Vorteile durch den Industriestrompreis

Profitieren Sie von reduzierten Stromkosten durch den Industriestrompreis. Wir begleiten Ihr Unternehmen von der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen bis zur vollständigen Antragsabwicklung.

Deutliche Senkung Ihrer Stromkosten: Nutzen Sie die Entlastung durch den Industriestrompreis und reduzieren Sie Ihre Energiekosten nachhaltig.

Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen: Wir analysieren, ob Ihr Unternehmen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Förderung erfüllt.

Rechtssichere Antragstellung: Wir übernehmen die vollständige Zusammenstellung aller Unterlagen und sorgen für eine fristgerechte und korrekte Antragstellung.

Minimaler interner Aufwand: Von der Datenerhebung bis zur Kommunikation mit den zuständigen Stellen übernehmen wir den gesamten Prozess.

Maximale Planungssicherheit: Transparente Dokumentation und nachvollziehbare Berechnungen schaffen Sicherheit für Geschäftsführung, Controlling und Wirtschaftsprüfung.

Begleitung bis zur Bewilligung: Wir stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens als Ansprechpartner zur Seite und unterstützen auch bei Rückfragen der Behörden.

Geeignete Reinvestierungsmöglichkeiten

Bedinungen für die Förderung

Mit der Antragstellung ist die Verpflichtung verbunden, mindestens 50 Prozent der gewährten Billigkeitsleistung in zulässige Dekarbonisierungsmaßnahmen zu investieren.

Dies sind Beispiele für anerkannte Reinvestierungsoptionen:

ERNEUERBARE ENERGIEN

Zusätzliche Erzeugungskapazitäten für
erneuerbare Energien.

STROMBEZOGENE EFFIZIENZ

Maßnahmen, die den Strombedarf
industrieller Prozesse reduzieren.

NACHFRAGESEITIGE FLEXIBILITÄT

Anpassung des Stromverbrauchs an
Markt- oder Netzsignale.
+ Flexibilitätsbonus möglich

INFRASTRUKTUR

Modernisierung oder Erweiterung
energierelevanter Infrastruktur.

Energiekosten senken, Geld sparen.
Jetzt vom Industriestrompreis profitieren

Unsere Prozesse

In sechs Schritten zum strukturierten Antrag

Schritt 01Blaues rundes Icon mit der weißen Nummer 0101

ERSTPRÜFUNG

Branche, Standort, Abnahmestelle und Stromverbrauch einordnen.

Schritt 02Blaues rundes Icon mit der weißen Nummer 0202

DATENCHECK

Verbrauchs-, Vertrags-, Unternehmens- und Messdaten auf Vollständigkeit prüfen.

Schritt 03Blaues rundes Icon mit der weißen Nummer 0303

POTENZIAL­BEWERTUNG

Mögliche Entlastung, Pflichten und Projektaufwand transparent bewerten.

Schritt 04Blaues rundes Icon mit der weißen Nummer 0404

UNTERLAGENPAKET

Erklärungen, Nachweise und Berechnungsgrundlagen strukturiert vorbereiten.

Schritt 05Blaues rundes Icon mit der weißen Nummer 0505

ANTRAG & RÜCKFRAGEN

Fristgerechte Einreichung begleiten und Rückfragen koordiniert bearbeiten.

Schritt 06Blaues rundes Icon mit der weißen Nummer 0606

NACHWEISFÜHRUNG

Dekarbonisierungsmaßnahmen, Investitionsanteile und Folgefristen im Blick behalten.

Was uns auszeichnet

Experten für Ihre Energiewirtschaft

Hohe Beratungsqualität entsteht durch die richtige Kombination aus Fachwissen, Erfahrung und spezialisierten Kompetenzen.

Seit über 20 Jahren betreuen wir erfolgreich Unternehmen aus Industrie und Mittelstand.

Unsere Beratung erfolgt ausschließlich durch qualifizierte und BAFA-zertifizierte Energieberater. Unterstützt werden sie von einem interdisziplinären Team aus Elektroingenieuren, Energieexperten und Juristen, um wirtschaftlich sinnvolle und effiziente Lösungen zu entwickeln.

Rückrufanfrage

Sie haben Fragen und würden gerne telefonisch mit uns in Kontakt treten? Kein Problem!

Hinterlassen Sie Ihren Namen und Ihre Nummer und einer unserer Fachmitarbeiter ruft Sie innerhalb kurzer Zeit zurück.

Schreiben Sie uns außerhalb unserer Öffnungszeiten auch gerne eine E-Mail an: info@enercontrol.de

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Ich bitte um Rückruf zu folgendem Thema:




    (Pflichtfeld)
    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@enercontrol.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Was uns auszeichnet

    Interessante News aus der Branche

    In unserem Magazin finden Sie relevante Neuigkeiten über den Energiemarkt, neue Gesetze und mögliche Förderungen.

    FAQ - Häufig gestellte Fragen

    Falls Sie Fragen haben, die ungeklärt sind, können Sie sich jederzeit über das Kontaktformular bei uns melden.

    Was ist der Industriestrompreis?

    Der Industriestrompreis ist eine befristete Strompreisentlastung für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028. Unternehmen können beim BAFA rückwirkend eine Billigkeitsleistung beantragen. Ziel des Programms ist es, strom- und handelsintensive Unternehmen bei hohen Stromkosten zu entlasten. Die Leistung wird nach der Richtlinie und nur nach Prüfung durch die Bewilligungsbehörde gewährt.

    Besteht ein Rechtsanspruch auf den Industriestrompreis?

    Nein. Die Billigkeitsleistung wird nicht automatisch gewährt und es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung oder Auszahlung. Das BAFA entscheidet im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung steht außerdem unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Reichen die Mittel nicht aus, können die dem Grunde nach zu gewährenden Leistungen quotal gekürzt werden.

    Wer kann den Industriestrompreis beantragen?

    Antragsberechtigt können Unternehmen mit Sitz in Deutschland sein, die über eine Abnahmestelle in Deutschland verfügen. Die Abnahmestelle muss einem Wirtschaftszweig mit erheblichem Verlagerungsrisiko aus der Teilliste 1 des Anhangs I der KUEBLL-Liste zugeordnet werden können. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen, etwa der Status als Unternehmen in Schwierigkeiten oder eine nicht erfüllte Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission. Die endgültige Prüfung erfolgt durch das BAFA.

    Welche Bedeutung haben WZ-Code und Abnahmestelle für den Industriestrompreis?

    Für die Zuordnung zu einem förderfähigen Wirtschaftszweig ist die Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008 maßgeblich. Entscheidend ist der Schwerpunkt der Tätigkeit an der jeweiligen Abnahmestelle zum Ende des Abrechnungsjahres. Es kommt daher nicht allein auf die Tätigkeit oder Einordnung des Gesamtunternehmens an. Bei mehreren Tätigkeiten an einer Abnahmestelle ist eine sorgfältige Zuordnung besonders wichtig.

    Wie berechnet sich die Basisleistung beim Industriestrompreis 2026?

    Die Richtlinie berechnet den Basis-Leistungsbetrag je Abnahmestelle aus der Beihilfeintensität, dem anrechenbaren Stromverbrauch und dem Differenzpreis. Die Beihilfeintensität der Basisleistung beträgt 0,5. Für das Abrechnungsjahr 2026 hat das BAFA einen Referenzpreis von 87,44 Euro/MWh und einen Differenzpreis von 37,44 Euro/MWh beziehungsweise 3,744 Cent/kWh veröffentlicht. Eine überschlägige Berechnung lautet daher: 0,5 × anrechenbarer Stromverbrauch × 3,744 Cent/kWh. Der tatsächlich bewilligte Betrag kann wegen der vollständigen Richtlinienvorgaben, des Prüfverfahrens und einer möglichen Haushaltskürzung abweichen.

    Welche Strommengen gelten als anrechenbarer Stromverbrauch?

    Grundsätzlich ist die tatsächlich selbstverbrauchte Strommenge der Abnahmestelle im Abrechnungsjahr anrechenbar. Dabei ist die Erzeugungsquelle und die Art des Bezugs grundsätzlich nicht entscheidend. An Dritte weitergeleitete Strommengen sind jedoch nicht berücksichtigungsfähig. Für Eigenerzeugung, Bezugsmengen und weitergeleitete Mengen gelten Nachweis- und Messanforderungen. Ein Online-Rechner kann diese Abgrenzung nur vereinfacht abbilden.

    Werden Eigenerzeugung, Einspeisung und Drittmengen beim Industriestrompreis berücksichtigt?

    Selbstverbrauchte Eigenerzeugungsmengen können zum anrechenbaren Stromverbrauch gehören. Strommengen, die an Dritte weitergeleitet werden, sind hingegen nicht berücksichtigungsfähig. Die Richtlinie verlangt eine auf Abnahmestellen und bei Eigenerzeugung zusätzlich auf Stromerzeugungseinheiten aufgeschlüsselte Ermittlung. Eigenerzeugung und Drittmengen sollten deshalb anhand der tatsächlichen Messkonzeption und der einschlägigen BAFA-Vorgaben geprüft werden.

    Können Industriestrompreis und Strompreiskompensation gleichzeitig beantragt werden?

    Eine Beantragung von Industriestrompreis und Strompreiskompensation kann im selben Abrechnungsjahr möglich sein. Stromverbräuche, für die Strompreiskompensation beantragt wird, sind beim Industriestrompreis jedoch nicht berücksichtigungsfähig. Diese Mengen müssen im Antrag anlagenbezogen und nach Abnahmestellen abgegrenzt werden. Für Antragsteller, die Strompreiskompensation beantragen, nennt das BAFA für das Abrechnungsjahr 2026 eine verlängerte Antragsfrist bis zum 15. Juli 2027.

    Muss ein Teil der Billigkeitsleistung in Dekarbonisierung investiert werden?

    Ja. Für die Gewährung der Basisleistung muss sich das Unternehmen verpflichten, mindestens 50 Prozent des gewährten Billigkeitsleistungsbetrags in zulässige Dekarbonisierungsmaßnahmen zu investieren. Die Richtlinie nennt insbesondere erneuerbare Energien, Energieeffizienz, nachfrageseitige Flexibilität sowie Infrastrukturmodernisierung oder -erweiterung. Dies ist eine Investitionsverpflichtung. Sie bedeutet nicht, dass die Bewilligungsbehörde zwingend zwei rechtlich getrennte und frei verfügbare Auszahlungsanteile bildet.

    Was ist der Flexibilitätsbonus beim Industriestrompreis?

    Unter den Voraussetzungen der Richtlinie kann ein Flexibilitätsbonus von 10 Prozent des Basis-Leistungsbetrags gewährt werden. Dafür muss sich das Unternehmen bei Antragstellung insbesondere verpflichten, 80 Prozent seiner Investitionsverpflichtung aus der Basisleistung in Maßnahmen zur Erhöhung der nachfrageseitigen Flexibilität zu investieren. Zusätzlich müssen 75 Prozent des Flexibilitätsbonus in Dekarbonisierungsmaßnahmen investiert werden. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet das BAFA im Antragsverfahren.

    Wann und wie wird der Antrag auf Industriestrompreis 2026 gestellt?

    Für das Abrechnungsjahr 2026 ist die Antragstellung erstmals im Jahr 2027 und rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr 2026 möglich. Nach den aktuellen BAFA-Hinweisen soll die Registrierung und Anlage von Anträgen voraussichtlich ab Dezember 2026 möglich sein. Der Antrag ist elektronisch über die vom BAFA bereitgestellten Antragsformulare zu stellen. Der reguläre Antragstermin für 2026 endet nach aktuellem BAFA-Hinweis am 31. März 2027. Verbindlich sind stets die zum Zeitpunkt der Antragstellung veröffentlichten BAFA-Vorgaben.

    Welche Unterlagen und Nachweise werden für den Antrag benötigt?

    Mit dem elektronischen Antrag sind die im jeweils aktuellen BAFA-Merkblatt geforderten Nachweise einzureichen. Dazu gehören insbesondere Angaben und Unterlagen zur Wirtschaftszweigzuordnung, zu den anrechenbaren Strommengen sowie gegebenenfalls zur Abgrenzung von Strompreiskompensationsmengen. Netzbezogene Bezugsmengen sind anhand von Stromrechnungen nachzuweisen. Eigenerzeugungs- und sonstige Mengen sind aufgeschlüsselt und mess- sowie eichrechtskonform zu ermitteln; die Richtlinie regelt hierfür unter Voraussetzungen auch Schätzungen. Das BAFA kann im Verfahren weitere Nachweise anfordern.

    Ab wann ist ein Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers erforderlich?

    Ab einem beantragten anrechenbaren Stromverbrauch von 10 Gigawattstunden muss der Antrag grundsätzlich einen Prüfungsvermerk einer dafür zugelassenen prüfungsbefugten Stelle enthalten. Für das Abrechnungsjahr 2026 kann dieser Nachweis nach aktuellem BAFA-Hinweis bis zum 31. Mai 2027 nachgereicht werden. Die Schwelle bezieht sich auf den beantragten anrechenbaren Stromverbrauch und nicht allein auf eine beliebige Verbrauchsangabe in einem Online-Rechner.

    Was passiert, wenn die Dekarbonisierungsmaßnahmen nicht ordnungsgemäß nachgewiesen werden?

    Der Nachweis zur Umsetzung der Verpflichtung ist fristgerecht und im geforderten Umfang zu erbringen. Werden die Voraussetzungen nicht oder nicht vollständig nachgewiesen, kann die Billigkeitsleistung im Umfang der Nichterfüllung aufgehoben und zurückgefordert werden. Die maßgeblichen Nachweis-, Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich aus der Richtlinie und den BAFA-Unterlagen.

    Warum ist eine Vorabprüfung zum Industriestrompreis sinnvoll?

    Eine Vorabprüfung kann helfen, Daten strukturiert vorzubereiten und Risiken frühzeitig zu erkennen. Zu prüfen sind insbesondere die WZ-2008-Zuordnung der Abnahmestelle, die Abgrenzung des selbstverbrauchten Stroms, Drittmengen, Eigenerzeugung, mögliche Strompreiskompensation und die geplanten Dekarbonisierungsmaßnahmen. Eine Vorabprüfung ist jedoch weder eine Behördenentscheidung noch eine Förderzusage und ersetzt nicht die Prüfung durch das BAFA.
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