FÖRDERMITTEL­BERATUNG FÜR ENERGIE & NACHHALTIGKEIT

Wir unterstützen Unternehmen bei der strukturierten Identifikation, Beantragung und Abwicklung geeigneter Förderprogramme im Energie- und Nachhaltigkeitsbereich.

✓ Prüfung förderfähiger Maßnahmen und Programme
✓ Auswahl geeigneter Förderregime
✓ Unterstützung bei Antragstellung und Registrierung
✓ Zusammenstellung und Aufbereitung erforderlicher Unterlagen
✓ Begleitung bis zur Bewilligung und Dokumentation der Verwendungsnachweise

Fördermittel­beratung für Energie und Nachhaltigkeit

Seit über 20 Jahren unterstützen wir Industrie- und Mittelstandsunternehmen dabei, ihre Energiepotenziale ganzheitlich zu erschließen – mit besonderem Fokus auf die wirtschaftliche Nutzung von Abwärme.

✓ Identifikation und Bewertung von Abwärmequellen und -potenzialen
✓ Analyse von Verwertungsoptionen (Eigennutzung, Einspeisung, Vermarktung)
✓ Unterstützung bei der Integration in bestehende Energiesysteme und Prozesse
✓ Begleitung bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Fördermitteln und Umsetzungspartnern
✓ Transparente Dokumentation für Controlling, Nachhaltigkeitsberichte und Audits

*Termine innerhalb von 24 Stunden verfügbar

FÖRDERMITTEL FÜR IHR UNTERNEHMEN ERMITTELN

Wir unterstützen Unternehmen bei der Identifikation, Beantragung und Abwicklung passender Förderprogramme im Energie- und Nachhaltigkeitsbereich.

UNSERE PROZESSE

Unser Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, geeignete Förderprogramme effizient zu identifizieren und erfolgreich zu nutzen. Wir schaffen Transparenz im komplexen Förderdschungel und sorgen dafür, dass finanzielle Potenziale im Bereich Energie und Nachhaltigkeit optimal ausgeschöpft werden.

Antragsvorbereitung

  • Prüfung förderfähiger Maßnahmen und Antragsteller
  • Auswahl der passenden Förderregimes
  • Registrierung im Antragsportal
  • Zusammenstellung der nötigen Unterlagen und Nachweise

Einreichung

  • Einreichung des Antrags im Antragsportal
  • Zur Verfügung stellen der notwendigen Dokumente und Nachweise
  • Nachverfolgung Bearbeitungsstand

Umsetzung

Nach erfolgter Bewilligung werden die Maßnahmen im Unternehmen umgesetzt

Verwendungs­nachweise

  • Prüfung der Verwendungsnachweise
  • Hochladen der Verwendungsnachweise im Antragsportal

EXPERTEN

FÜR IHRE ENERGIEWIRTSCHAFT

Hohe Beratungsqualität entsteht durch die richtige Kombination aus Fachwissen, Erfahrung und spezialisierten Kompetenzen.

Seit über 20 Jahren betreuen wir erfolgreich Unternehmen aus Industrie und Mittelstand.

Unsere Beratung erfolgt ausschließlich durch qualifizierte und BAFA-zertifizierte Energieberater. Unterstützt werden sie von einem interdisziplinären Team aus Elektroingenieuren, Energieexperten und Juristen, um wirtschaftlich sinnvolle und effiziente Lösungen zu entwickeln.

UNSER STARKES NETZWERK

Viele Maßnahmen erfordern die enge Abstimmung mit externen Stellen und spezialisierten Fachpartnern. Klare Prozesse, feste Ansprechpartner und kurze Kommunikationswege sorgen dabei für eine schnelle und verlässliche Umsetzung.

Dank unseres starken Netzwerks aus erfahrenen Partnern können wir Projekte effizient und koordiniert realisieren.

Finden Sie passende Fördermittel im Bereich Energie und Nachhaltigkeit.

INTERESSANTE NEWS AUS DER BRANCHE

In unserem Magazin finden Sie relevante Neuigkeiten über den Energiemarkt, neue Gesetze und mögliche Förderungen.

Rückrufanfrage

Sie haben Fragen und würden gerne telefonisch mit uns in Kontakt treten? Kein Problem!

Hinterlassen Sie Ihren Namen und Ihre Nummer und einer unserer Fachmitarbeiter ruft Sie innerhalb kurzer Zeit zurück.

Schreiben Sie uns außerhalb unserer Öffnungszeiten auch gerne eine E-Mail an: info@enercontrol.de

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

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    FAQ - Häufig gestellte Fragen

    Falls Sie Fragen haben, die ungeklärt sind, können Sie sich jederzeit über das Kontaktformular bei uns melden.

    1. Wer kann die BAFA-Förderung beantragen?
    Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, Freiberufler sowie Contractoren unter bestimmten Voraussetzungen. Die Höhe der Förderquote richtet sich dabei nach dem KMU-Status des Antragstellers und ist abhängig vom jeweiligen Fördermodul.
    Nein. Es handelt sich in der Regel um nicht rückzahlbare Zuschüsse. Ausnahme: Bei Verstößen gegen Förderbedingungen kann eine Rückforderung erfolgen.
    Immer vor Projektbeginn. Bereits beauftragte oder begonnene Maßnahmen sind in der Regel nicht förderfähig.