BAFA-FÖRDERUNG
FÜR UNTERNEHMEN
Profitieren Sie und Ihr Unternehmen von der
BAFA-Förderung für Energieberatung
Erhalten Sie bis zu 40% Fördermittel für Ihre
Neuanschaffungen oder Umbauten!
Steigern Sie die Energieeffizienz Ihres Unternehmens und senken Sie gleichzeitig Ihre Kosten mit der BAFA-Förderung für Unternehmen.
Eine qualifizierte Energieberatung kann Ihnen dabei helfen, große Einsparpotenziale zu identifizieren und Ihre Investitionen in energieeffiziente Maßnahmen kosteneffizient zu gestalten.
Erfahren Sie von uns, wie Sie von den Fördermöglichkeiten profitieren können.
Förderung für den Antrag auf Energieberatung
Wir beantragen mit Ihnen eine geförderte Energieberatung und erhalten so wertvolle Einsichten und Empfehlungen für Ihren Energieverbrauch.
Der Antrag auf Förderung einer Energieberatung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dauert in der Regel nur 14 Tage bis 4 Wochen.
Kosten entstehen Ihnen dabei nicht!
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Energieeffizienz zu verbessern und Ihre Kosten zu senken.
Fördermöglichkeiten für
Neuanschaffungen oder Umbauten
Mit der BAFA-Förderung für Unternehmen die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“, haben Sie die Möglichkeit, bis zu 40% Fördermittel für Ihre Neuanschaffungen oder Umbauten zu erhalten.
Das bedeutet, dass Ihre Investitionen in energieeffiziente Technologien oder Anlagen signifikant reduziert werden können.
Lassen Sie sich von unseren Experten beraten und erfahren Sie, wie Sie von dieser großartigen Möglichkeit profitieren können.
Kontaktieren Sie uns jetzt, um mehr über
die BAFA-Förderung für Energieberatung zu erfahren
Füllen Sie das untenstehende Formular aus und geben Sie uns eine kurze Informationen, damit wir Sie kontaktieren können.
Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihnen bei der Beantragung der Förderung und der Umsetzung Ihrer energieeffizienten Projekte zu helfen.
Vielleicht wollen Sie sich auch nur erstmal unverbindlich informieren, welche Fördermöglichkeit für Ihr Unternehmen in Frage kommt? Kein Problem!
Hinterlassen Sie unten einfach Ihre Kontaktdaten. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Übersicht der förderfähigen
Energieeffizienzmaßnahmen nach Modul 1-5 EEW
- Förderung von Investitionen in marktverfügbare, hocheffiziente Technologien
- Beispiele: elektrische Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Dämmung von Anlagen
- Maximaler Zuschuss: 30% der Investitions-(mehr)kosten für große Unternehmen, 40% für KMU, bis zu 200.000 € Förderhöhe
- Förderung der Bereitstellung und Integration erneuerbarer Wärme
- Bedingung: mindestens 50% der generierten Wärme wird in betrieblichen Prozessen verwendet
- Beispiele: Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Kraft-Wärme-Kopplung etc.
- Maximaler Zuschuss: 45% der Investitions-(mehr)kosten für große Unternehmen, 55% für KMU, bis zu 15 Mio. € Förderhöhe
- Förderung des Erwerbs von Softwarelösungen und zugehörigen Komponenten
- Voraussetzung: Software ist beim BAFA als förderfähig gelistet, Integration in zertifizierte Energie- bzw. Umweltmanagementsysteme
- Maximaler Zuschuss: 30% der Investitions-(mehr)kosten für große Unternehmen, 40% für KMU, bis zu 15 Mio. € Förderhöhe
- Förderung der Umstellung auf energie- und ressourceneffiziente Prozesse und Verfahren
- Beispiele: Neu- oder Ersatzinvestitionen in energieeffiziente Anlagen, Nutzung prozessbedingter Abwärme, Verlustvermeidung
- Maximaler Zuschuss: 30% der Investitions-(mehr)kosten für große Unternehmen, 40% für KMU, bis zu 15 Mio. € Förderhöhe (Deckelung bei jährlich eingesparter Tonne CO₂ und Mindestamortisationsdauer)
- Förderung von Transformationskonzepten hin zur Klimaneutralität
- Voraussetzung: detaillierte Treibhausgasbilanz und konkreter Maßnahmenplan zur Treibhausgasreduktion
- Mindestziel: Reduktion um 40% innerhalb von zehn Jahren
- Mindestens eine förderfähige Maßnahme aus Modul 4 muss enthalten sein
- Maximaler Zuschuss: 50% für große Unternehmen, 60% für KMU, bis zu 80.000 € Förderhöhe