Bundesförderung für Energieeffizienz (EEW): Modul 1 – Querschnittstechnologien
Vorwort:
Das BAFA unterstützt Unternehmen mit der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) bei Investitionen in energiesparende Technologien.
Die Förderung gliedert sich in sechs Module für unterschiedliche Anlagen und Bereiche. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zu Modul 1 – zu Voraussetzung und Förderquoten bis hin zu Berechnungsbeispielen für förderfähige Unternehmen.
Was beinhaltet Modul 1 -Querschnittstechnologien?
Im Modul 1 beinhaltet die Förderung den Erwerb und Installation von folgenden Anlagen bzw. Komponenten:
- Hocheffiziente elektrische Motoren und Antriebe einschließlich Frequenzumrichter
- Hocheffiziente elektrisch angetriebene Pumpen (einschließlich Frequenzumrichter) zum Transport von Flüssigkeiten
- Hocheffiziente Ventilatoren einschließlich Frequenzumrichter
- Hocheffiziente Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung
Außerdem Modul 1 wird über Folgendes gefördert:
- Wärmeübertrager, um Abwärme von Bestandsanlagen zu erschließen und innerbetrieblich zu nutzen
- Frequenzumrichter für bereits vorhandene Elektromotoren, Pumpen, Ventilatoren und Antriebe
- Thermische Isolierung/Wärmedämmung von Bestandsanlagen
Welche Voraussetzung muss ein Unternehmen erfüllen?
Die Einstufung als KMU ist der erste Schritt zur Förderung. Sie bestimmt die Höhe der Förderquote, da ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KU/MU) von den Investitionsgesamtkosten (IGK) profitieren können.
Die förderfähigen Anlagen müssen bestehende, weniger energieeffiziente Bestandsanlagen ersetzen, den gleichen Einsatzzweck erfüllen und die in den folgenden Kapiteln definierten Hocheffizienzkriterien einhalten.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die Bestandsanlagen mindestens fünf Jahre in Betrieb, im Eigentum des Antragstellers und noch voll funktionsfähig sein.
Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich oder administrativ zusammenhängen, kann insgesamt nur ein Zuschuss von bis zu 200.000 Eurobeantragt werden – auch wenn sie über mehrere Anträge hinweg eingereicht werden.
Welche Förderquoten sind gemäß KMU-Definition für Modul 1 festgelegt?
Die Förderquote im Rahmen des BAFA-Programms hängt von der Größe des Unternehmens ab. Nach der KMU-Definition ergeben sich folgende Zuschussraten:
- Kleine Unternehmen (KU): 25 %
- Mittlere Unternehmen (MU): 20 %
- Große Unternehmen (GU): nicht förderfähig
Die Einordnung erfolgt nach den Kriterien der EU-KMU-Definition, die Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme berücksichtigt. Genauere Informationen hierzu finden Sie im Beitrag „Norm DIN EN 16247-1 – Energieaudit“, insbesondere in Punkt 2 (Voraussetzungen).
Eine Besonderheit dieses Moduls betrifft die Förderung von Nebenkosten:
Diese sind bis zu 30 % der Anschaffungskosten der beantragten Anlage(n) förderfähig.
Berechnungsbeispiele anhand der Förderquoten im Modul 1
Um die Vorteile von Modul 1 zu verdeutlichen, betrachten wir zwei Beispielunternehmen:
Beispiel 1:
Ein metallverarbeitendes Unternehmen plant den Ersatz seiner veralteten Pumpenanlagen durch hocheffiziente Modelle. Die Investitionsgesamtkosten (IGK) belaufen sich auf 80.000 Euro. Als KU können sie eine Förderung von 25% erhalten. Dadurch erhalten sie einen Zuschuss von 20.000 Euro, wodurch ihre tatsächlichen Kosten auf 50.000 Euro reduziert werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, auf die Förderung der Nebenkosten von 30% der Investitionsgesamtkosten. Die werden in diesem Fall mit maximal 24.000€ gefördert.
Beispiel 2:
Ein Nahrungsmittelproduzent plant den Einsatz von hocheffizienten Motoren und Antrieben in seinen Produktionsanlagen. Die Investitionsgesamtkosten (IGK) betragen 100.000€. Als mittleres Unternehmen (MU) können sie eine Förderung von 20% erhalten. Dies führt zu einem Zuschuss von 20.000 Euro und reduziert ihre tatsächlichen Kosten auf 80.000 Euro.
Fazit
Die Bundesförderung für Energieeffizienz (EEW) – Modul 1 bietet Unternehmen eine hervorragende Möglichkeit, ihre Energieeffizienz zu steigern und gleichzeitig Kosten zu senken. Darüber hinaus reduziert der Einsatz von hocheffizienten Anlagen bzw. Komponenten ihren ökologischen Fußabdruck und stärk die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Enercontrol steht Ihnen als zertifizierter Dienstleister gerne zur Seite, um Sie bei der Antragstellung und Umsetzung der Fördermaßnahmen zu unterstützen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne.
(Hinweis: EnerControl ist ein von der BAFA geprüftes und zugelassenes Energieberatungsunternehmen für die EEW-Förderung.)
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Stand der Informationen: 07.10.2025