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Kategorie: EEW Modul 4

13 Okt. 2025

Bundesförderung für Energieeffizienz (EEW): Modul 4 – Premiumförderung Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Wie bereits in der Basisförderung des Moduls 4 erläutert, besteht im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) die Möglichkeit, über das Modul 4 Premium Fördermittel zu erhalten.
Diese Förderung steht sowohl kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als auch Nicht-KMU zur Verfügung.

Was beinhaltet Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung?

Die Förderung erfolgt technologieoffen und ist nicht auf bestimmte Technologiekategorien beschränkt. Unterstützt werden insbesondere investive Maßnahmen, die zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz beitragen. Dazu zählen unter anderem:

  • Prozess- und Verfahrensoptimierungen, die Energie- und/oder Ressourceneinsparungen ermöglichen – etwa durch:
    • Einsatz energieeffizienter Anlagen und Maschinen,
    • Austausch einzelner Komponenten,
    • oder Optimierung der Prozessführung und Verfahren.
  • Nutzung von Prozessabwärme, beispielsweise durch:
    • Erschließung und Bereitstellung von Abwärme inklusive erforderlicher Anlagentechnik und Verbindungsleitungen,
    • Einspeisung in Wärmenetze,
    • oder Verstromung von Abwärme (z. B. über ORC-Technologie).
  • Effizienzsteigerung von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese überwiegend in der Produktion, Weiterverarbeitung oder Veredelung eingesetzt werden.
  • Energie- und ressourceneffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte, etwa durch:
    • moderne Wärme- und Kälteerzeuger,
    • optimierte Speichertechnologien.
  • Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess, zum Beispiel durch:
    • Anschaffung energieeffizienter Anlagentechnik mit verbesserter Isolierung,
    • hydraulische Optimierungen,
    • oder Maßnahmen zur Reduktion von Produktionsabfällen.
  • Umstellung auf erneuerbare Energieträger anstelle fossiler Energieträger.
  • Elektrifizierung von Prozessen zur weiteren Verbesserung der Energieeffizienz.

Welche Voraussetzung muss ein Unternehmen erfüllen?

Die Einstufung als kleines, mittleres oder großes Unternehmen (KU/MU/GU) gemäß der KMU-Definition ist der erste Schritt zur Förderung.
Sie bestimmt die jeweilige Förderquote im Rahmen des Programms und damit den Prozentsatz der förderfähigen Investitionsgesamtkosten (IGK), von dem das Unternehmen profitieren kann.

Darüber hinaus gilt:
Es muss nachgewiesen werden, dass der Austausch ineffizienter Bestandsanlagen durch moderne, energieeffiziente Systeme erfolgt und dass dabei der Endenergieverbrauch um mindestens 15 % reduziert wird.

Wesentliche Fördervoraussetzungen

(THG = Treibhausgasemission)

Das THG-Einsparpotenzial eines Vorhabens muss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Relatives Einsparziel:
    • Das jährliche THG-Einsparpotenzial beträgt mindestens 30 %.

und/oder

  1. Absolutes Einsparziel:
    • Bei großen Unternehmen (GU): mindestens 1.000 t CO₂-Äquivalente pro Jahr
    • Bei mittleren Unternehmen (MU): mindestens 300 t CO₂-Äquivalente pro Jahr
    • Bei kleinen Unternehmen (KU): mindestens 100 t CO₂-Äquivalente pro Jahr

Dekarbonisierungsbonus

Zusätzlich zur Premiumförderung kann für bestimmte Vorhaben ein Dekarbonisierungsbonus gewährt werden. Dieser Bonus soll gezielt Maßnahmen unterstützen, die zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen und zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse beitragen.

Förderfähig im Rahmen des Dekarbonisierungsbonus sind insbesondere:

  • Vorhaben zur außerbetrieblichen Nutzung von Abwärme
  • Vorhaben zur Elektrifizierung von Prozessen
  • Vorhaben zur Nutzung von Wasserstoff
  • Anschaffung von Anlagen zur Wasserstofferzeugung durch Elektrolyse

Welche Förderquoten sind gemäß KMU-Definition für Modul 4 festgelegt?

Die Förderquote im Rahmen des BAFA-Programms „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ richtet sich nach der Unternehmensgröße gemäß KMU-Definition.
Unternehmen können zudem zwischen einer Förderung der Investitionsmehrkosten (IMK) oder der Investitionsgesamtkosten (IGK) wählen.                                              

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            IMK                                                      IGK

  • Kleine Unternehmen (KU):                               45 %                                                    20%
  • Mittlere Unternehmen (MU):                          35 %                                                    15%
  • Große Unternehmen (GU):                               25%                                                     10%

Für Maßnahmen zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung, zur Elektrifizierung mit elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Nutzung bzw. Erzeugung von erneuerbarem und/ oder CO2-armem Wasserstoff kann ein Dekarbonisierungsbonus in folgender Höhe gewährt werden:

  • 5 Prozentpunkte
    • bei Förderung der Investitionsgesamtkosten mit reduzierter Förderquote (GU: 10%, MU: 15%, KU: 20 %)
  • 10 Prozentpunkte
    • bei Förderung der Investitionsmehrkosten
    • bei der Förderung von „reinen Klimaschutzmaßnahmen**“ (siehe nachfolgender Absatz)
    • bei Förderung von Investitionsgesamtkosten über Artikel 41 AGVO und/ oder 46 AGVO mit voller Förderquote (GU: 25%, MU: 35%, KU: 45%) sowie bei Förderung über die De-minimis VO.

Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über die Modul 4 – Premium maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.

Fazit

Das Premium-Modul 4 der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) unterstützt alle drei Unternehmensdefinitionen dabei, ihre Anlagen und Prozesse zu optimieren, Betriebskosten zu senken und nachhaltiger zu wirtschaften. Dazu setzt es Anreize mit hohen Förderquoten.

EnerControl steht Ihnen als zertifizierter Dienstleister kompetent zur Seite – von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Umsetzung Ihrer Fördermaßnahmen.

Jetzt informieren und von maximaler Förderung profitieren! Kontaktieren Sie uns gerne direkt.

Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Änderungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, technischen Normen oder Marktbedingungen können dazu führen, dass einzelne Informationen nicht mehr aktuell sind. Eine
Aktualisierung der Inhalte erfolgt nicht zwingend. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Jegliche
Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. Für verbindliche Auskünfte oder Entscheidungen wenden Sie sich bitte an fachkundige Stellen oder Rechtsanwälte.

Stand der Informationen: 13.10.2025

12 Okt. 2025

Bundesförderung für Energieeffizienz (EEW): Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Über das Modul 4 Basisförderung der Bundesförderung für Energieeffizienz und Ressourceneffizienz (EEW) können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Investitionen in energieeffiziente Anlagen fördern lassen – ohne ein aufwändiges Einsparkonzept erstellen zu müssen.

Das bedeutet: Weniger Energieverbrauch, niedrigere Betriebskosten und ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz – mit staatlicher Unterstützung.

Was beinhaltet Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung?

Gefördert werden der Erwerb und die Installation/Montage von Anlagen, die zu folgenden Kategorien gehören:

  • Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
  • Spritzgießmaschinen
  • Optimierungsmaßnahmen an Biogasanlagen
  • Lackierkabinen
  • Wasserstrahlschneidanlagen
  • Laserschneider
  • Freistehende Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
  • Elektrisch betriebene Backöfen für Lebensmittel
  • Werkzeugmaschinen
  • Pelletpressen, Brikettierpressen
  • Geschirrspülmaschinen
  • Kinoprojektoren
  • Handgeführte elektrische Schweißgeräte
  • Kühlmöbel für Lebensmittel
  • Solarien

Welche Voraussetzung muss ein Unternehmen erfüllen?

Die Einstufung als KMU ist der erste Schritt zur Förderung. Sie bestimmt die Höhe der Förderquote, da ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KU/MU) von den Investitionsgesamtkosten (IGK) profitieren können. Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt.

Die förderfähigen Anlagen müssen bestehende, weniger energieeffiziente Bestandsanlagen ersetzen, den gleichen Einsatzzweck erfüllen und die definierten Hocheffizienzkriterien einhalten.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die Bestandsanlagen mindestens fünf Jahre in Betrieb, im Eigentum des Antragstellers und noch voll funktionsfähig sein.

Wichtiger Hinweis zur energieeffizienten Berechnung. Es wird der Austausch ineffizienter Bestandsanlagen durch moderne, sparsame Systeme gefördert, wenn der Endenergieverbrauch um mindestens 15 % sinkt.

Darüber hinaus gilt für geförderten Energieeffizienz-Projekte: Alte Anlagen oder Komponenten, die durch neue, effiziente Systeme ersetzt werden, dürfen nicht weiterbetrieben oder weiterverkauft werden – auch nicht an verbundene Unternehmen.

So wird sichergestellt, dass die Förderung tatsächlich zur nachhaltigen Modernisierung beiträgt und keine ineffiziente Technik im Umlauf bleibt.
Eine fachgerechte Entsorgung oder Stilllegung ist daher verpflichtend und muss mit entsprechenden Nachweisen im Verwendungsnachweis dokumentiert werden.

Energieeffizienz heißt nicht nur sparen, sondern auch verantwortungsvoll handeln.

Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen.

Welche Förderquoten sind gemäß KMU-Definition für Modul 1 festgelegt?

Die Förderquote im Rahmen des BAFA-Programms hängt von der Größe des Unternehmens ab. Nach der KMU-Definition ergeben sich folgende Zuschussraten:

  • Kleine Unternehmen (KU): 15 %
  • Mittlere Unternehmen (MU): 10 %
  • Große Unternehmen (GU): nicht förderfähig

Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über die Modul 4 – Basisförderung maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.

Fazit

Das Basis-Modul 4 der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, ihre Anlagen und Prozesse zu optimieren, Betriebskosten zu senken und nachhaltiger zu wirtschaften.

Für alle, die noch größeres Einsparpotenzial nutzen möchten, bietet das Premium-Modul 4 attraktive höhere Förderquoten, kombiniert mit einem individuellen Einsparkonzept und der Ermittlung des THG-Einsparpotenzials.

EnerControl steht Ihnen als zertifizierter Dienstleister kompetent zur Seite – von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Umsetzung Ihrer Fördermaßnahmen.

Jetzt informieren und von maximaler Förderung profitieren! Kontaktieren Sie uns gerne direkt.

Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Änderungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, technischen Normen oder Marktbedingungen können dazu führen, dass einzelne Informationen nicht mehr aktuell sind. Eine
Aktualisierung der Inhalte erfolgt nicht zwingend. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Jegliche
Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. Für verbindliche Auskünfte oder Entscheidungen wenden Sie sich bitte an fachkundige Stellen oder Rechtsanwälte.

Stand der Informationen: 12.10.2025