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Kategorie: BAFA

13 Okt. 2025

Bundesförderung für Energieeffizienz (EEW): Modul 4 – Premiumförderung Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Wie bereits in der Basisförderung des Moduls 4 erläutert, besteht im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) die Möglichkeit, über das Modul 4 Premium Fördermittel zu erhalten.
Diese Förderung steht sowohl kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als auch Nicht-KMU zur Verfügung.

Was beinhaltet Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung?

Die Förderung erfolgt technologieoffen und ist nicht auf bestimmte Technologiekategorien beschränkt. Unterstützt werden insbesondere investive Maßnahmen, die zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz beitragen. Dazu zählen unter anderem:

  • Prozess- und Verfahrensoptimierungen, die Energie- und/oder Ressourceneinsparungen ermöglichen – etwa durch:
    • Einsatz energieeffizienter Anlagen und Maschinen,
    • Austausch einzelner Komponenten,
    • oder Optimierung der Prozessführung und Verfahren.
  • Nutzung von Prozessabwärme, beispielsweise durch:
    • Erschließung und Bereitstellung von Abwärme inklusive erforderlicher Anlagentechnik und Verbindungsleitungen,
    • Einspeisung in Wärmenetze,
    • oder Verstromung von Abwärme (z. B. über ORC-Technologie).
  • Effizienzsteigerung von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese überwiegend in der Produktion, Weiterverarbeitung oder Veredelung eingesetzt werden.
  • Energie- und ressourceneffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte, etwa durch:
    • moderne Wärme- und Kälteerzeuger,
    • optimierte Speichertechnologien.
  • Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess, zum Beispiel durch:
    • Anschaffung energieeffizienter Anlagentechnik mit verbesserter Isolierung,
    • hydraulische Optimierungen,
    • oder Maßnahmen zur Reduktion von Produktionsabfällen.
  • Umstellung auf erneuerbare Energieträger anstelle fossiler Energieträger.
  • Elektrifizierung von Prozessen zur weiteren Verbesserung der Energieeffizienz.

Welche Voraussetzung muss ein Unternehmen erfüllen?

Die Einstufung als kleines, mittleres oder großes Unternehmen (KU/MU/GU) gemäß der KMU-Definition ist der erste Schritt zur Förderung.
Sie bestimmt die jeweilige Förderquote im Rahmen des Programms und damit den Prozentsatz der förderfähigen Investitionsgesamtkosten (IGK), von dem das Unternehmen profitieren kann.

Darüber hinaus gilt:
Es muss nachgewiesen werden, dass der Austausch ineffizienter Bestandsanlagen durch moderne, energieeffiziente Systeme erfolgt und dass dabei der Endenergieverbrauch um mindestens 15 % reduziert wird.

Wesentliche Fördervoraussetzungen

(THG = Treibhausgasemission)

Das THG-Einsparpotenzial eines Vorhabens muss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Relatives Einsparziel:
    • Das jährliche THG-Einsparpotenzial beträgt mindestens 30 %.

und/oder

  1. Absolutes Einsparziel:
    • Bei großen Unternehmen (GU): mindestens 1.000 t CO₂-Äquivalente pro Jahr
    • Bei mittleren Unternehmen (MU): mindestens 300 t CO₂-Äquivalente pro Jahr
    • Bei kleinen Unternehmen (KU): mindestens 100 t CO₂-Äquivalente pro Jahr

Dekarbonisierungsbonus

Zusätzlich zur Premiumförderung kann für bestimmte Vorhaben ein Dekarbonisierungsbonus gewährt werden. Dieser Bonus soll gezielt Maßnahmen unterstützen, die zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen und zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse beitragen.

Förderfähig im Rahmen des Dekarbonisierungsbonus sind insbesondere:

  • Vorhaben zur außerbetrieblichen Nutzung von Abwärme
  • Vorhaben zur Elektrifizierung von Prozessen
  • Vorhaben zur Nutzung von Wasserstoff
  • Anschaffung von Anlagen zur Wasserstofferzeugung durch Elektrolyse

Welche Förderquoten sind gemäß KMU-Definition für Modul 4 festgelegt?

Die Förderquote im Rahmen des BAFA-Programms „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ richtet sich nach der Unternehmensgröße gemäß KMU-Definition.
Unternehmen können zudem zwischen einer Förderung der Investitionsmehrkosten (IMK) oder der Investitionsgesamtkosten (IGK) wählen.                                              

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            IMK                                                      IGK

  • Kleine Unternehmen (KU):                               45 %                                                    20%
  • Mittlere Unternehmen (MU):                          35 %                                                    15%
  • Große Unternehmen (GU):                               25%                                                     10%

Für Maßnahmen zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung, zur Elektrifizierung mit elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Nutzung bzw. Erzeugung von erneuerbarem und/ oder CO2-armem Wasserstoff kann ein Dekarbonisierungsbonus in folgender Höhe gewährt werden:

  • 5 Prozentpunkte
    • bei Förderung der Investitionsgesamtkosten mit reduzierter Förderquote (GU: 10%, MU: 15%, KU: 20 %)
  • 10 Prozentpunkte
    • bei Förderung der Investitionsmehrkosten
    • bei der Förderung von „reinen Klimaschutzmaßnahmen**“ (siehe nachfolgender Absatz)
    • bei Förderung von Investitionsgesamtkosten über Artikel 41 AGVO und/ oder 46 AGVO mit voller Förderquote (GU: 25%, MU: 35%, KU: 45%) sowie bei Förderung über die De-minimis VO.

Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über die Modul 4 – Premium maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.

Fazit

Das Premium-Modul 4 der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) unterstützt alle drei Unternehmensdefinitionen dabei, ihre Anlagen und Prozesse zu optimieren, Betriebskosten zu senken und nachhaltiger zu wirtschaften. Dazu setzt es Anreize mit hohen Förderquoten.

EnerControl steht Ihnen als zertifizierter Dienstleister kompetent zur Seite – von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Umsetzung Ihrer Fördermaßnahmen.

Jetzt informieren und von maximaler Förderung profitieren! Kontaktieren Sie uns gerne direkt.

Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Änderungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, technischen Normen oder Marktbedingungen können dazu führen, dass einzelne Informationen nicht mehr aktuell sind. Eine
Aktualisierung der Inhalte erfolgt nicht zwingend. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Jegliche
Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. Für verbindliche Auskünfte oder Entscheidungen wenden Sie sich bitte an fachkundige Stellen oder Rechtsanwälte.

Stand der Informationen: 13.10.2025

12 Okt. 2025

Bundesförderung für Energieeffizienz (EEW): Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Über das Modul 4 Basisförderung der Bundesförderung für Energieeffizienz und Ressourceneffizienz (EEW) können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Investitionen in energieeffiziente Anlagen fördern lassen – ohne ein aufwändiges Einsparkonzept erstellen zu müssen.

Das bedeutet: Weniger Energieverbrauch, niedrigere Betriebskosten und ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz – mit staatlicher Unterstützung.

Was beinhaltet Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung?

Gefördert werden der Erwerb und die Installation/Montage von Anlagen, die zu folgenden Kategorien gehören:

  • Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
  • Spritzgießmaschinen
  • Optimierungsmaßnahmen an Biogasanlagen
  • Lackierkabinen
  • Wasserstrahlschneidanlagen
  • Laserschneider
  • Freistehende Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
  • Elektrisch betriebene Backöfen für Lebensmittel
  • Werkzeugmaschinen
  • Pelletpressen, Brikettierpressen
  • Geschirrspülmaschinen
  • Kinoprojektoren
  • Handgeführte elektrische Schweißgeräte
  • Kühlmöbel für Lebensmittel
  • Solarien

Welche Voraussetzung muss ein Unternehmen erfüllen?

Die Einstufung als KMU ist der erste Schritt zur Förderung. Sie bestimmt die Höhe der Förderquote, da ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KU/MU) von den Investitionsgesamtkosten (IGK) profitieren können. Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt.

Die förderfähigen Anlagen müssen bestehende, weniger energieeffiziente Bestandsanlagen ersetzen, den gleichen Einsatzzweck erfüllen und die definierten Hocheffizienzkriterien einhalten.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die Bestandsanlagen mindestens fünf Jahre in Betrieb, im Eigentum des Antragstellers und noch voll funktionsfähig sein.

Wichtiger Hinweis zur energieeffizienten Berechnung. Es wird der Austausch ineffizienter Bestandsanlagen durch moderne, sparsame Systeme gefördert, wenn der Endenergieverbrauch um mindestens 15 % sinkt.

Darüber hinaus gilt für geförderten Energieeffizienz-Projekte: Alte Anlagen oder Komponenten, die durch neue, effiziente Systeme ersetzt werden, dürfen nicht weiterbetrieben oder weiterverkauft werden – auch nicht an verbundene Unternehmen.

So wird sichergestellt, dass die Förderung tatsächlich zur nachhaltigen Modernisierung beiträgt und keine ineffiziente Technik im Umlauf bleibt.
Eine fachgerechte Entsorgung oder Stilllegung ist daher verpflichtend und muss mit entsprechenden Nachweisen im Verwendungsnachweis dokumentiert werden.

Energieeffizienz heißt nicht nur sparen, sondern auch verantwortungsvoll handeln.

Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen.

Welche Förderquoten sind gemäß KMU-Definition für Modul 1 festgelegt?

Die Förderquote im Rahmen des BAFA-Programms hängt von der Größe des Unternehmens ab. Nach der KMU-Definition ergeben sich folgende Zuschussraten:

  • Kleine Unternehmen (KU): 15 %
  • Mittlere Unternehmen (MU): 10 %
  • Große Unternehmen (GU): nicht förderfähig

Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über die Modul 4 – Basisförderung maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.

Fazit

Das Basis-Modul 4 der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, ihre Anlagen und Prozesse zu optimieren, Betriebskosten zu senken und nachhaltiger zu wirtschaften.

Für alle, die noch größeres Einsparpotenzial nutzen möchten, bietet das Premium-Modul 4 attraktive höhere Förderquoten, kombiniert mit einem individuellen Einsparkonzept und der Ermittlung des THG-Einsparpotenzials.

EnerControl steht Ihnen als zertifizierter Dienstleister kompetent zur Seite – von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Umsetzung Ihrer Fördermaßnahmen.

Jetzt informieren und von maximaler Förderung profitieren! Kontaktieren Sie uns gerne direkt.

Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Änderungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, technischen Normen oder Marktbedingungen können dazu führen, dass einzelne Informationen nicht mehr aktuell sind. Eine
Aktualisierung der Inhalte erfolgt nicht zwingend. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Jegliche
Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. Für verbindliche Auskünfte oder Entscheidungen wenden Sie sich bitte an fachkundige Stellen oder Rechtsanwälte.

Stand der Informationen: 12.10.2025

06 Okt. 2025

BAFA gefördertes Energieaudit: Kosten senken und Energieeffizienz steigern

Die Norm DIN 16247-1 legt die Anforderungen an ein Energieaudit fest, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre Energieeffizienz gezielt zu verbessern sowie den Energieverbrauch systematisch zu analysieren und nachhaltig zu reduzieren.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um das Energieaudit – von den Voraussetzungen und dem Ablauf bis hin zu den konkreten Vorteilen und Fördermöglichkeiten. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Energiebilanz zu optimieren, Kosten zu senken und zugleich Ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu stärken.

Inhalte

  1. Was ist das Energieaudit nach Norm DIN 16247-1?
  2. Voraussetzungen für das Energieaudit
  3. Der Ablauf des Energieaudits
  4. Vorteile des Energieaudits
  5. Finanzielle Förderung für das Energieaudit
  6. Schlusswort

1. Was ist ein Energieaudit nach DIN 16247-1?

Ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 ist eine systematische Untersuchung und Analyse des Energieeinsatzes und -verbrauchs innerhalb einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation. Ziel ist es, die Energieflüsse transparent darzustellen, Einsparpotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzuzeigen und zu bewerten.

Seit 2024 umfasst das Energieaudit zusätzlich die Erfassung von Abwärmequellen sowie die Bewertung von Potenzialen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung. Diese Daten sind separat meldepflichtig, sofern bestimmte Bagatellschwellen überschritten werden. Grundlage dafür bildet der Gesamtendenergieverbrauch, auf dessen Schwellenwert im folgenden Abschnitt näher eingegangen wird.

2. Voraussetzungen für das Energieaudit

Gemäß § 9 EnEfG sind Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh verpflichtet, wirtschaftlich sinnvolle Endenergieeinsparmaßnahmen, die im Rahmen eines Energieaudits nach DIN 16247-1 ermittelt wurden, zu veröffentlichen.

Darüber hinaus ist zu prüfen, ob das Unternehmen den KMU-Status besitzt. Ein Unternehmen gilt als KMU, wenn es zwei Jahre in Folge weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und höchstens einen Jahresumsatz von 50 Mio. € bzw. eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. € aufweist.

Zusätzlich darf das Unternehmen nicht mehr als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts kontrolliert werden – weder einzeln noch gemeinsam.

3. Der Ablauf des Energieaudits.

Das Energieaudit wird systematisch und strukturiert durchgeführt. Es beginnt mit der Erfassung relevanter Energiedaten, wie zum Beispiel Verbrauchszahlen, Energiekosten, Betriebszeiten sowie technische Daten der Anlagen.

Anschließend erfolgt die Analyse der Energieflüsse innerhalb des Unternehmens – von Gebäuden und Anlagen über Prozesse bis hin zu Transportwegen. Auf Basis dieser Analyse werden Einsparpotenziale und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz identifiziert.

Die Ergebnisse werden in einem Energiemaßnahmenplan zusammengefasst und nach einem Abschlussgespräch vom Unternehmen veröffentlicht, um die Transparenz und Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen sicherzustellen.

  4. Vorteile des Energieaudits

Das Energieaudit bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen. Dazu zählen die Identifikation von Einsparpotenzialen, die Steigerung der Energieeffizienz, die Senkung der Energiekosten und die Stärkung der Nachhaltigkeit. Unternehmen können durch das Energieaudit ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen und langfristige Kostenersparnisse erzielen.

5. Finanzielle Förderung für das Energieaudit

Unternehmen können für die Durchführung eines Energieaudits finanzielle Unterstützung erhalten. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bietet hierfür eine Förderung von bis zu 3.000 €. Diese Unterstützung stellt eine attraktive Gelegenheit dar, die finanziellen Aufwände für das Energieaudit zu reduzieren und gleichzeitig in die Verbesserung der Energieeffizienz des Unternehmens zu investieren. 

6. Schlusswort

Das Energieaudit ist eine entscheidende Maßnahme für Unternehmen, um Energieeffizienz gezielt zu steigern. Durch die systematische Analyse des Energieverbrauchs lassen sich Einsparpotenziale erkennen, Kosten senken und gleichzeitig die Nachhaltigkeit der Geschäftsprozesse verbessern. Zusätzlich profitieren Unternehmen von finanzieller Unterstützung durch das BAFA und können so ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken. Nutzen Sie diese Chance, um Ihr Unternehmen auf den Weg zu einer energieeffizienten und zukunftsfähigen Ausrichtung zu bringen.

Kontaktieren Sie uns noch heute um mehr zum Energieaudit zu erfahren und wie Sie die Förderung der BAFA hierzu erhalten.

Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Änderungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, technischen Normen oder Marktbedingungen können dazu führen, dass einzelne Informationen nicht mehr aktuell sind. Eine
Aktualisierung der Inhalte erfolgt nicht zwingend. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. Für verbindliche Auskünfte oder Entscheidungen wenden Sie sich bitte an fachkundige Stellen oder Rechtsanwälte.

Stand der Informationen: 06.10.2025