Das Modul 6 richtet sich ausschließlich an Kleine Unternehmen (KU).
Gefördert werden investive Maßnahmen, die zur Elektrifizierung kleiner Unternehmen beitragen. Dazu zählt insbesondere der Austausch bestehender Anlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilen Ölen – beziehungsweise aus diesen Energieträgern gewonnenen Stoffen – betrieben werden, durch neue, ausschließlich elektrisch betriebene Anlagen. Ebenso wird die Umrüstung bestehender Anlagen unterstützt, wenn diese bislang mit Erdgas, Kohle oder fossilen Ölen betrieben werden und künftig auf den Betrieb mit elektrischer Energie umgestellt werden.
Was wird genau im Modul 4 -Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen- gefördert?
Gefördert werden insbesondere investive Maßnahmen, die auf den Einsatz elektrisch betriebener Prozesswärmeerzeuger in kleinen Unternehmen abzielen.
Je nach Branche können die Maßnahmen unterschiedlich ausgestaltet sein:
- Bäckereien: Umrüstung auf elektrisch betriebene Öfen
- Logistikunternehmen: Anschaffung elektrisch betriebener Gabelstapler
- Wäschereien: Einsatz elektrisch betriebener Waschmaschinen
- Gastronomiebetriebe: Elektrifizierung von Fritteusen, Öfen und Geschirrspülern
- Brauereien: Elektrisch betriebene Maische- oder Gärbehälter
- Käsereien: Elektrische Reifekammern
- Metallverarbeitung: Umrüstung auf elektrisch betriebene Härteöfen oder Galvanikanlagen
Hinweis: In Modul 6 förderfähige Maßnahmen können bei Einhaltung zusätzlicher Anforderungen ggfs. auch in den Modulen 2 oder 4 förderfähig sein.
Welche Voraussetzung muss ein Unternehmen erfüllen?
Es zu gilt als Fördervoraussetzung, dass das antragstellende Unternehmen die Definition eines kleinen Unternehmens (KU) im Sinne der geltenden Förderkriterien erfüllt.
Für die Förderung gelten folgende zusätzliche Voraussetzungen:
Gefördert werden ausschließlich Anlagen, die vollständig mit elektrischer Energie betrieben werden. Hybridanlagen, die neben Elektrizität noch andere Energieträger – etwa Erdgas – nutzen können, sind nicht förderfähig. Eine Ausnahme gilt lediglich für Anlagen, die zusätzlich erneuerbare Energiequellen wie geothermische, hydrothermische oder aerothermische Energie, Sonnenstrahlung oder Abwärme direkt verwenden. Diese Regelung gilt gleichermaßen für Neuanschaffungen wie für die Umrüstung bestehender Anlagen.
Darüber hinaus müssen die geförderten Anlagen eine bereits vorhandene Bestandsanlage im Unternehmen ersetzen und denselben Einsatzzweck erfüllen. Die zu ersetzende Anlage oder Komponente muss:
- seit mindestens fünf Jahren beim Antragsteller im Einsatz sein,
- sich im Eigentum des Antragstellers befinden und
- zum Zeitpunkt der Antragstellung voll funktionsfähig sein.
Die Entsorgung oder Veräußerung der Altanlage darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen. Ein Austausch ist zum Beispiel nicht förderfähig, wenn ein benzinbetriebener, handgeführter Rasenmäher durch einen elektrisch betriebenen Rasenmähroboter ersetzt werden soll.
Zudem gilt: Die ausgetauschten Anlagen oder Komponenten dürfen vom geförderten Unternehmen nicht weiterbetrieben werden. Ein Verkauf oder Weiterbetrieb durch verbundene Unternehmen ist ebenfalls ausgeschlossen. Der Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung oder Veräußerung muss gemeinsam mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden.
Förderfähig sind nur Anlagen, die – falls sie unter die EU-Energieverbrauchskennzeichnung fallen – der höchsten verfügbaren Effizienzklasse entsprechen. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 Euro.
Nicht förderfähig sind gebäudebezogene Maßnahmen, etwa der Austausch oder die Installation von Heizungs- oder Lüftungsanlagen.
Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt entweder nach der De-minimis-Verordnung oder nach Artikel 17 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung. Der Förderbetrag ist auf maximal 200.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Förderquote beträgt 33 %, sowie die förderfähigen Nebenkosten wie Transport, Anschluss und Entsorgung sind ebenfalls förderfähig.
Schlusswort
EnerControl steht Ihnen als zertifizierter und erfahrener Partner bei der Umsetzung von Modul 6 des EEW zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute, um weitere Informationen zu erhalten und Ihr Projekt zur Elektrifizierung voranzubringen. Gemeinsam können wir eine nachhaltige und effiziente Zukunft für Ihr Unternehmen gestalten. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne!
Disclaimer
Die Inhalte dieses Beitrags wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Änderungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, technischen Normen oder Marktbedingungen können dazu führen, dass einzelne Informationen nicht mehr aktuell sind. Eine
Aktualisierung der Inhalte erfolgt nicht zwingend. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Jegliche
Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. Für verbindliche Auskünfte oder Entscheidungen wenden Sie sich bitte an fachkundige Stellen oder Rechtsanwälte.
Stand der Informationen: 14.10.2025