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Schlagwort: bafa-förderung

08 Okt. 2025

Bundesförderung für Energieeffizienz (EEW): Modul 3 – Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR), Sensorik und Energiemanagementsoftware

Im Modul 3 der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) konzentriert sich die Förderung auf Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR), Sensorik und Energiemanagementsoftware. In diesem Blogbeitrag werden wir Ihnen alle Details zu Modul 3 vorstellen, einschließlich der Voraussetzung und Förderquoten

Was beinhaltet Modul 3 -Querschnittstechnologien?

Im Rahmen von Modul 3 werden Unternehmen bei der Einführung von Energiemanagementsystemen und der Implementierung von Technologien zur Messung, Steuerung und Regelung von Energieverbrauch und -effizienz unterstützt.

Die Förderung beinhaltet der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme folgender Komponenten:

  • Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems (Energiemanagementsoftware)
  • Sensoren sowie Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energie- oder Materialströmen sowie sonstiger für den Energie- oder Materialverbrauch relevanter Größen zwecks der Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem
  • Steuerungs- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck ihres Einsatzes in der Reduktion des Energie- oder Materialverbrauchs liegt

Welche Anforderungen muss ein Unternehmen erfüllen?

  • Die eingesetzte MSR-Hardware muss in eine gelistete Energiemanagementsoftware eingebunden sein.
  • Die Energiekennzahlen müssen ab Inbetriebnahme der Investition mindestens 3 Jahre gespeichert werden.
  • Gefördert werden nur klar abgrenzbare Investitionen, die vorrangig der Verbesserung der Energie- oder Ressourceneffizienz dienen.

Im Einzelnen definiert die BAFA die drei zu fördernde Soft- und Hardware wie folgt:

Energiemanagementsoftware:
Eine Energiemanagementsoftware ist eine IT-Lösung, die gemäß DIN EN ISO 50001 mess- und energierelevante Daten erfasst, konsolidiert und automatisch analysiert. Sie folgt dem PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) und ermöglicht insbesondere das Controlling und Monitoring zur Verfolgung der festgelegten Energieziele.

Wichtig hierbei ist zu beachten, dass nur Energiemanagementsoftware, die bei der BAFA gelistet ist. Unter folgendem Link steht die Förderliste zum Abruf bereit:  www.bafa.de/eew_foerderliste

Mess- und Sensortechnik

Förderfähig ist stationäre Mess- und Sensortechnik, die Energie- und Materialverbrauch wie Strom, Leistung, Temperatur, Wärme/Kälte, Volumenströme oder Druckluft präzise erfasst.
Wichtig: Die Technik muss direkt in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem eingebunden sein, sodass die Daten über gelistete Softwarelösungen in den Managementprozess einfließen – dokumentiert über ein Systemkonzept.

Steuerungs- und Regelungstechnik

Die Steuer- und Regelungstechnik muss vorrangig Energie- oder Materialverbrauch reduzieren.
Sie muss direkt in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem eingebunden sein, wobei die Wirkung der Steuerung über eine gelistete Softwarelösung quantifiziert wird.
Der Bezug zum Managementsystem ist durch ein Systemkonzept nachzuweisen – so wird Effizienz messbar und steuerbar.

Zu den Anforderungen der Antragsstellung gehören auch folgende technische Unterlagen:

Systemkonzept

Das Systemkonzept macht das geplante Vorhaben transparent und zeigt, wie die Hardware in eine Energiemanagementsoftware (Ziff. 2.1) eingebunden wird. Je nach Fördergegenstand muss es enthalten:

  • Messtechnik & Sensorik: Einen Datenerfassungsplan gemäß DIN ISO 50015, der die Erfassung relevanter Energie- und Verbrauchsdaten dokumentiert.
  • Steuerungs- & Regelungstechnik: Einen Wirkplan nach DIN IEC 60050, ergänzt um eine Stückliste der eingesetzten Sensoren und Aktoren, der die Wirkung der Regelung auf Energieeffizienz transparent macht.

 Ziel: Messbarkeit, Steuerbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Investition in Energie- und Ressourceneffizienz.

Datenerfassungsplan

Variablenname                                      z.B. Werk2_Betriebs-trafo1

Physikalische Größe                              z.B. Spannung in V

Standort des Messpunktes                 z.B. NSHV-Werk 2, Standort Hannover

Fördergegenstand                                z.B. Ja

Gerätebezeichnung                              z.B. Sensor Amp + DatLog Poly

Zuständigkeit                                        z.B. EM-Software XYZ

Erfassungshäufigkeit                            z.B. Viertelstündlich

Drittmenge                                           z.B. Nein

Wirkplan

Hier soll ein einfacher Regelkreis dargestellt werden. Dieser besteht im Allgemeinen aus:

einer Führungsgröße               z.B. Soll-Temperatur

einem Regler                               z.B. Temperaturregler

einem System                             z.B. Heizstäbe

einem Messglied                       z.B. Temperaturfühler oder Sensor

einer Regelgröße                       z.B. IST- Temperatur

Welche Förderquoten sind gemäß KMU-Definition für Modul 3 festgelegt?

Die Förderquote im Rahmen des BAFA-Programms hängt von der Größe des Unternehmens ab. Nach der KMU-Definition ergeben sich folgende Zuschussraten:

•            Kleine Unternehmen (KU): 40 %

•            Mittlere Unternehmen (MU): 35 %

•            Große Unternehmen (GU): 25%

Modulspezifische Besonderheiten zur Förderung von Nebenkosten:

Zu den förderfähigen Nebenkosten zählen auch die Kosten für den Anschluss der geförderten Technologien, inklusive notwendiger baulicher Maßnahmen und die Erstellung eines Messkonzepts durch externe Dritte (z.B. EnerControl).

Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 3 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.

Fazit

Modul 3 der Bundesförderung für Energieeffizienz (EEW) unterstützt energieintensive Unternehmen dabei, Energieflüsse transparent zu dokumentieren.

Für Unternehmen mit DIN ISO 50001-Zertifizierung ist dies eine ideale Gelegenheit, Energiemanagementsysteme einzuführen und moderne Technologien zur Messung, Steuerung und Regelung des Energieverbrauchs zu nutzen.

Wir als EnerControl stehen als zertifizierter Dienstleister bereit, um Sie bei Antragstellung und Umsetzung der Fördermaßnahmen zu begleiten.
Jetzt Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie kompetent und praxisnah.

(Hinweis: EnerControl ist ein von der BAFA geprüftes und zugelassenes Energieberatungsunternehmen für die EEW-Förderung.)

Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Änderungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, technischen Normen oder Marktbedingungen können dazu führen, dass einzelne Informationen nicht mehr aktuell sind. Eine
Aktualisierung der Inhalte erfolgt nicht zwingend. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Jegliche
Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. Für verbindliche Auskünfte oder Entscheidungen wenden Sie sich bitte an fachkundige Stellen oder Rechtsanwälte.

Stand der Informationen: 08.10.2025

07 Okt. 2025

Bundesförderung für Energieeffizienz (EEW): Modul 1 – Querschnittstechnologien

 

Vorwort:

Das BAFA unterstützt Unternehmen mit der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) bei Investitionen in energiesparende Technologien.
Die Förderung gliedert sich in sechs Module für unterschiedliche Anlagen und Bereiche. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zu Modul 1 – zu Voraussetzung und Förderquoten bis hin zu Berechnungsbeispielen für förderfähige Unternehmen.

Was beinhaltet Modul 1 -Querschnittstechnologien?

Im Modul 1 beinhaltet die Förderung den Erwerb und Installation von folgenden Anlagen bzw. Komponenten:

  • Hocheffiziente elektrische Motoren und Antriebe einschließlich Frequenzumrichter
  • Hocheffiziente elektrisch angetriebene Pumpen (einschließlich Frequenzumrichter) zum Transport von Flüssigkeiten
  • Hocheffiziente Ventilatoren einschließlich Frequenzumrichter
  • Hocheffiziente Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung

Außerdem Modul 1 wird über Folgendes gefördert:

  • Wärmeübertrager, um Abwärme von Bestandsanlagen zu erschließen und innerbetrieblich zu nutzen
  • Frequenzumrichter für bereits vorhandene Elektromotoren, Pumpen, Ventilatoren und Antriebe
  • Thermische Isolierung/Wärmedämmung von Bestandsanlagen

Welche Voraussetzung muss ein Unternehmen erfüllen?

Die Einstufung als KMU ist der erste Schritt zur Förderung. Sie bestimmt die Höhe der Förderquote, da ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KU/MU) von den Investitionsgesamtkosten (IGK) profitieren können.

Die förderfähigen Anlagen müssen bestehende, weniger energieeffiziente Bestandsanlagen ersetzen, den gleichen Einsatzzweck erfüllen und die in den folgenden Kapiteln definierten Hocheffizienzkriterien einhalten.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die Bestandsanlagen mindestens fünf Jahre in Betrieb, im Eigentum des Antragstellers und noch voll funktionsfähig sein.

Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich oder administrativ zusammenhängen, kann insgesamt nur ein Zuschuss von bis zu 200.000 Eurobeantragt werden – auch wenn sie über mehrere Anträge hinweg eingereicht werden.

Welche Förderquoten sind gemäß KMU-Definition für Modul 1 festgelegt?

Die Förderquote im Rahmen des BAFA-Programms hängt von der Größe des Unternehmens ab. Nach der KMU-Definition ergeben sich folgende Zuschussraten:

  • Kleine Unternehmen (KU): 25 %
  • Mittlere Unternehmen (MU): 20 %
  • Große Unternehmen (GU): nicht förderfähig

Die Einordnung erfolgt nach den Kriterien der EU-KMU-Definition, die Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme berücksichtigt. Genauere Informationen hierzu finden Sie im Beitrag „Norm DIN EN 16247-1 – Energieaudit“, insbesondere in Punkt 2 (Voraussetzungen).

Eine Besonderheit dieses Moduls betrifft die Förderung von Nebenkosten:
Diese sind bis zu 30 % der Anschaffungskosten der beantragten Anlage(n) förderfähig.

Berechnungsbeispiele anhand der Förderquoten im Modul 1

Um die Vorteile von Modul 1 zu verdeutlichen, betrachten wir zwei Beispielunternehmen:

Beispiel 1:

Ein metallverarbeitendes Unternehmen plant den Ersatz seiner veralteten Pumpenanlagen durch hocheffiziente Modelle. Die Investitionsgesamtkosten (IGK) belaufen sich auf 80.000 Euro. Als KU können sie eine Förderung von 25% erhalten. Dadurch erhalten sie einen Zuschuss von 20.000 Euro, wodurch ihre tatsächlichen Kosten auf 50.000 Euro reduziert werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, auf die Förderung der Nebenkosten von 30% der Investitionsgesamtkosten. Die werden in diesem Fall mit maximal 24.000€ gefördert.

Beispiel 2:

Ein Nahrungsmittelproduzent plant den Einsatz von hocheffizienten Motoren und Antrieben in seinen Produktionsanlagen. Die Investitionsgesamtkosten (IGK) betragen 100.000€. Als mittleres Unternehmen (MU) können sie eine Förderung von 20% erhalten. Dies führt zu einem Zuschuss von 20.000 Euro und reduziert ihre tatsächlichen Kosten auf 80.000 Euro.

Fazit

Die Bundesförderung für Energieeffizienz (EEW) – Modul 1 bietet Unternehmen eine hervorragende Möglichkeit, ihre Energieeffizienz zu steigern und gleichzeitig Kosten zu senken. Darüber hinaus reduziert der Einsatz von hocheffizienten Anlagen bzw. Komponenten ihren ökologischen Fußabdruck und stärk die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Enercontrol steht Ihnen als zertifizierter Dienstleister gerne zur Seite, um Sie bei der Antragstellung und Umsetzung der Fördermaßnahmen zu unterstützen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne.

(Hinweis: EnerControl ist ein von der BAFA geprüftes und zugelassenes Energieberatungsunternehmen für die EEW-Förderung.)

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Die Inhalte dieses Beitrags wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Änderungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, technischen Normen oder Marktbedingungen können dazu führen, dass einzelne Informationen nicht mehr aktuell sind. Eine
Aktualisierung der Inhalte erfolgt nicht zwingend. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. Für verbindliche Auskünfte oder Entscheidungen wenden Sie sich
bitte an fachkundige Stellen oder Rechtsanwälte.

Stand der Informationen: 07.10.2025