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Kategorie: EEW Modul 2

08 Okt. 2025
Förderung Prozesswärme

Bundesförderung für Energieeffizienz (EEW): Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Vorwort:

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Unternehmen im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) bei Investitionen in die Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um Modul 2 – von den allgemeinen Fördervoraussetzungen über die technologiespezifischen Anforderungen bis hin zu den aktuellen Förderquoten.

Dennoch bitten wir sie zu beachten, dass dieser Beitrag einen Überblick bietet und wir nicht alle spezifischen Anforderungen und Einzelfälle im Detail abbilden können.

Was beinhaltet Modul 2 – Prozesswärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien?

Über Modul 2 werden Wärmeerzeuger gefördert, die überwiegend der Prozesswärmebereitstellung dienen. Es wird ausschließlich für folgende Anlangen nur der Erwerb und die Installation gefördert wird:

    • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung,
    • Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen entziehen und ausschließlich mit „erneuerbarem Strom“ betrieben werden.
    • Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von oberflächennaher und tiefer Geothermie,
    • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,
    • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie (KWK-Anlagen) durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie.

Welche allgemeine Voraussetzung muss ein Unternehmen erfüllen?

Zunächst muss der KMU-Status ihres Unternehmens definiert werden. Dieser bestimmt die Höhe der Förderquote. In diesem Modul erhalten GU/MU/KU Förderung auf die Investitionsgesamtkosten (IGK) der gewünschten Anlage. Aber zu den Förderquoten wird später noch eingegangen.

Hier gilt die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, und sämtliche erforderlichen Genehmigungen, Gutachten und Prüfungen müssen ordnungsgemäß eingeholt werden. Hierzu ein wesentlicher Auszug:

    • Anlagenperipherie: Die Peripherie ist auf die beantragte Anlage abzustimmen und gegebenenfalls anzupassen. Über- oder Unterdimensionierungen sind zu vermeiden.
    • Hydraulischer Abgleich: Im Rahmen der Maßnahme ist ein hydraulischer Abgleich durchzuführen.
    • Konvektionsvermeidung: Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um ungewollte Konvektionsströme zu verhindern.

Messung und Dokumentation:

    • Die erzeugte Wärmemenge ist kontinuierlich messtechnisch zu erfassen und monatlich zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind mindestens drei Jahre ab Inbetriebnahme aufzubewahren.
    • Anlagen unter 100 kWth (bzw. Solarthermieanlagen unter 140 m²): Ein Wärmemengenzähler genügt, sofern die Messung direkt hinter dem Wärmeerzeuger erfolgt und sich keine Wärmesenke dazwischen befindet.
    • Anlagen ab 100 kWth (bzw. Solarthermieanlagen ab 140 m²): Zusätzlich ist zu erfassen, wie viel Wärme in die jeweilige(n) Wärmesenke(n) eingespeist wird. An jeder Wärmesenke ist daher ein eigener Zähler vorzusehen.

Welche Voraussetzung gibt es auf die einzelne Betrachtung der geförderten Technologien?

Zunächst ist anzumerken, dass dieses Modul zahlreiche Voraussetzungen enthält. An dieser Stelle werden wir diese jedoch nicht im Detail erläutern, sondern Ihnen lediglich einen groben Überblick darüber geben, welche allgemeinen und technologischen Anforderungen bestehen.

Solarkollektoranlagen

    • Förderfähig sind Solarthermieanlagen, die ausschließlich Kollektoren umfassen, die nach europäischem Solar-Keymark zertifiziert und/oder gelistet sind.

Die Liste finden Sie unter www.bafa.de/eew_foerderliste .

Wärmepumpen

    • Gefördert werden Wärmepumpen, die nach Herstellerangaben eine effektive Leistungszahl (COPeff) von mindestens  bei den durch den Anwendungsfall vorgegebenen Temperaturen erreichen und zusätzlich einen Gütegrad von mindesten 0,4* im vorgesehenen Betriebspunkt gemäß der folgenden Formel in Anlehnung an VDMA-Einheitsblatt 24248 erreichen. Für diese Art der Berechnung kontaktieren Sie uns gerne.
    • Als spezifische Anforderung gilt, dass das Unternehmen, das eine Wärmepumpe betreibt, nachweisen muss, dass der dafür benötigte Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammt.

Geothermie

    • Gefördert werden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Durchführung, Auswertung und Dokumentation geologischer, hydrologischer und/oder seismischer Erkundungen, Erkundungsbohrungen sowie weiterer etablierter ingenieur- und naturwissenschaftlich anerkannter Verfahren zur geothermischen Potenzialermittlung (z. B. Thermal Response Tests) bezüglich des betrachteten Unternehmensstandortes.
    • Für die Erstellung von Machbarkeitsstudien kann ein eigener Förderantrag gestellt werden. Die Förderung der Studie erfolgt unabhängig vom Ergebnis dieser Studie.
    • Machbarkeitsstudien müssen innerhalb von 24 Monaten ab Erlass des Zuwendungsbescheides fertiggestellt werden. Dieser Zeitraum kann vor Ablauf dieser Frist verlängert werden. Anträge auf Fristverlängerung sind nachvollziehbar und plausibel zu begründen.

Biomasse-Feuerungsanlagen

Gefördert werden Feuerungsanlagen zur thermischen Verwertung von fester Biomasse. Die Förderung kann zusätzlich zum Kessel Folgendes umfassen:

    • Brennstofflager mit fest installiertem/verbautem Fördersystem
    • Weitere Anlagenbestandteile

Zugelassene Biomassearten

In den geförderten Biomasse-Feuerungsanlagen dürfen ausschließlich die nachfolgend benannten, pflanzlichen Abfall- und Reststoffe verbrannt werden:

    • Landschaftspflegereste von privaten und kommunalen Siedlungs- und Naturschutzflächen
    • Straßenbegleitgrün
    • Stroh und strohähnliche Biomasse (ausgedroschene und trockene Halme und deren Blätter (Spelzen) sowie Schadgetreide/Ernterückstände)
    • A1 Altholz und Industrierestholz inklusive Rinde aus der industriellen Verarbeitung
    • A2 Altholz
    • Treibgut aus Gewässerpflege
    • Feste industrielle Substrate (Schalen, Hülsen, Trester)
    • Sägerestholz (Späne, Schwarten, Spreißel)
    • pflanzliche Abfall- und Reststoffe aus der Nahrungsmittelindustrie

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie (KWK-Anlagen)

    • Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung neuer KWK-Anlagen.

Hinweise:

    • Anlagen zur Biogaserzeugung sowie Biogas-Feuerungsanlagen können nicht über Modul 2, ggf. aber über die Premiumförderung von Modul 4 gefördert werden.
    • Feuerungsanlagen für flüssige Biobrennstoffe sind von der EEW-Förderung ausgeschlossen
    • Mehr als 50 % der mit der geförderten Anlage bereitgestellten Energie muss als Prozesswärme genutzt werden. Dabei sind insbesondere die am Anfang von Kapitel 1 aufgeführten Einschränkungen zum Thema „Prozesswärmenutzung“ zu beachten.
    • Biomasse-KWK-Anlagen können außerdem nur dann gefördert werden, wenn die Hocheffizienzkriterien eingehalten werden. Dafür gibt es ein bestimmtes Verfahren, was wir Ihnen bei Interesse gerne erläutern.

Allgemeine Förderquoten gemäß KMU-Definition für Modul 2 bezogen auf die Investitionsgesamtkosten (IGK)

Für Solarkollektoren, Wärmepumpen, Geothermie, KWK-Anlagen (Solarthermie, Geothermie)

Große Unternehmen (GU)                               40 %

Mittlere* Unternehmen (MU)                         50 %

Kleine* Unternehmen (KU)                             60 %

Biomasse-Feuerungsanlagen (einschließlich KWK-Anlagen mit Biomassefeuerung)

Große Unternehmen (GU)                               20 %

Mittlere* Unternehmen (MU)                         30 %

Kleine* Unternehmen (KU)                             40 %

    • Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 2 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt, werden

Fazit

Das Modul 2 der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) umfasst eine Vielzahl energieeffizienter Technologien sowie die damit verbundenen Fördervoraussetzungen und Bestimmungen. Trotz der umfangreichen Regelungen bietet dieses Modul Unternehmen eine hervorragende Möglichkeit, ihre Prozesswärmeversorgung nachhaltiger und kosteneffizienter zu gestalten.

Durch den gezielten Einsatz erneuerbarer Energien können Unternehmen ihren ökologischen Fußabdruck reduzieren und gleichzeitig ihre Energiekosten langfristig senken.

Als zertifizierter Dienstleister unterstützt EnerControl Sie gerne bei der Antragstellung, der technischen Umsetzung sowie der Nachweisführung im Rahmen der Fördermaßnahmen.

👉 Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf – wir begleiten Sie kompetent auf dem Weg zu einer energieeffizienten und zukunftssicheren Prozesswärmeversorgung.

Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Änderungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, technischen Normen oder Marktbedingungen können dazu führen, dass einzelne Informationen nicht mehr aktuell sind. Eine
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Stand der Informationen: 08.10.2025