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Kategorie: EEW

13 Okt. 2025

Bundesförderung für Energieeffizienz (EEW): Modul 4 – Premiumförderung Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Wie bereits in der Basisförderung des Moduls 4 erläutert, besteht im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) die Möglichkeit, über das Modul 4 Premium Fördermittel zu erhalten.
Diese Förderung steht sowohl kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als auch Nicht-KMU zur Verfügung.

Was beinhaltet Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung?

Die Förderung erfolgt technologieoffen und ist nicht auf bestimmte Technologiekategorien beschränkt. Unterstützt werden insbesondere investive Maßnahmen, die zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz beitragen. Dazu zählen unter anderem:

  • Prozess- und Verfahrensoptimierungen, die Energie- und/oder Ressourceneinsparungen ermöglichen – etwa durch:
    • Einsatz energieeffizienter Anlagen und Maschinen,
    • Austausch einzelner Komponenten,
    • oder Optimierung der Prozessführung und Verfahren.
  • Nutzung von Prozessabwärme, beispielsweise durch:
    • Erschließung und Bereitstellung von Abwärme inklusive erforderlicher Anlagentechnik und Verbindungsleitungen,
    • Einspeisung in Wärmenetze,
    • oder Verstromung von Abwärme (z. B. über ORC-Technologie).
  • Effizienzsteigerung von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese überwiegend in der Produktion, Weiterverarbeitung oder Veredelung eingesetzt werden.
  • Energie- und ressourceneffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte, etwa durch:
    • moderne Wärme- und Kälteerzeuger,
    • optimierte Speichertechnologien.
  • Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess, zum Beispiel durch:
    • Anschaffung energieeffizienter Anlagentechnik mit verbesserter Isolierung,
    • hydraulische Optimierungen,
    • oder Maßnahmen zur Reduktion von Produktionsabfällen.
  • Umstellung auf erneuerbare Energieträger anstelle fossiler Energieträger.
  • Elektrifizierung von Prozessen zur weiteren Verbesserung der Energieeffizienz.

Welche Voraussetzung muss ein Unternehmen erfüllen?

Die Einstufung als kleines, mittleres oder großes Unternehmen (KU/MU/GU) gemäß der KMU-Definition ist der erste Schritt zur Förderung.
Sie bestimmt die jeweilige Förderquote im Rahmen des Programms und damit den Prozentsatz der förderfähigen Investitionsgesamtkosten (IGK), von dem das Unternehmen profitieren kann.

Darüber hinaus gilt:
Es muss nachgewiesen werden, dass der Austausch ineffizienter Bestandsanlagen durch moderne, energieeffiziente Systeme erfolgt und dass dabei der Endenergieverbrauch um mindestens 15 % reduziert wird.

Wesentliche Fördervoraussetzungen

(THG = Treibhausgasemission)

Das THG-Einsparpotenzial eines Vorhabens muss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Relatives Einsparziel:
    • Das jährliche THG-Einsparpotenzial beträgt mindestens 30 %.

und/oder

  1. Absolutes Einsparziel:
    • Bei großen Unternehmen (GU): mindestens 1.000 t CO₂-Äquivalente pro Jahr
    • Bei mittleren Unternehmen (MU): mindestens 300 t CO₂-Äquivalente pro Jahr
    • Bei kleinen Unternehmen (KU): mindestens 100 t CO₂-Äquivalente pro Jahr

Dekarbonisierungsbonus

Zusätzlich zur Premiumförderung kann für bestimmte Vorhaben ein Dekarbonisierungsbonus gewährt werden. Dieser Bonus soll gezielt Maßnahmen unterstützen, die zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen und zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse beitragen.

Förderfähig im Rahmen des Dekarbonisierungsbonus sind insbesondere:

  • Vorhaben zur außerbetrieblichen Nutzung von Abwärme
  • Vorhaben zur Elektrifizierung von Prozessen
  • Vorhaben zur Nutzung von Wasserstoff
  • Anschaffung von Anlagen zur Wasserstofferzeugung durch Elektrolyse

Welche Förderquoten sind gemäß KMU-Definition für Modul 4 festgelegt?

Die Förderquote im Rahmen des BAFA-Programms „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ richtet sich nach der Unternehmensgröße gemäß KMU-Definition.
Unternehmen können zudem zwischen einer Förderung der Investitionsmehrkosten (IMK) oder der Investitionsgesamtkosten (IGK) wählen.                                              

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            IMK                                                      IGK

  • Kleine Unternehmen (KU):                               45 %                                                    20%
  • Mittlere Unternehmen (MU):                          35 %                                                    15%
  • Große Unternehmen (GU):                               25%                                                     10%

Für Maßnahmen zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung, zur Elektrifizierung mit elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Nutzung bzw. Erzeugung von erneuerbarem und/ oder CO2-armem Wasserstoff kann ein Dekarbonisierungsbonus in folgender Höhe gewährt werden:

  • 5 Prozentpunkte
    • bei Förderung der Investitionsgesamtkosten mit reduzierter Förderquote (GU: 10%, MU: 15%, KU: 20 %)
  • 10 Prozentpunkte
    • bei Förderung der Investitionsmehrkosten
    • bei der Förderung von „reinen Klimaschutzmaßnahmen**“ (siehe nachfolgender Absatz)
    • bei Förderung von Investitionsgesamtkosten über Artikel 41 AGVO und/ oder 46 AGVO mit voller Förderquote (GU: 25%, MU: 35%, KU: 45%) sowie bei Förderung über die De-minimis VO.

Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über die Modul 4 – Premium maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.

Fazit

Das Premium-Modul 4 der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) unterstützt alle drei Unternehmensdefinitionen dabei, ihre Anlagen und Prozesse zu optimieren, Betriebskosten zu senken und nachhaltiger zu wirtschaften. Dazu setzt es Anreize mit hohen Förderquoten.

EnerControl steht Ihnen als zertifizierter Dienstleister kompetent zur Seite – von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Umsetzung Ihrer Fördermaßnahmen.

Jetzt informieren und von maximaler Förderung profitieren! Kontaktieren Sie uns gerne direkt.

Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Änderungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, technischen Normen oder Marktbedingungen können dazu führen, dass einzelne Informationen nicht mehr aktuell sind. Eine
Aktualisierung der Inhalte erfolgt nicht zwingend. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Jegliche
Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. Für verbindliche Auskünfte oder Entscheidungen wenden Sie sich bitte an fachkundige Stellen oder Rechtsanwälte.

Stand der Informationen: 13.10.2025

12 Okt. 2025

Bundesförderung für Energieeffizienz (EEW): Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Über das Modul 4 Basisförderung der Bundesförderung für Energieeffizienz und Ressourceneffizienz (EEW) können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Investitionen in energieeffiziente Anlagen fördern lassen – ohne ein aufwändiges Einsparkonzept erstellen zu müssen.

Das bedeutet: Weniger Energieverbrauch, niedrigere Betriebskosten und ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz – mit staatlicher Unterstützung.

Was beinhaltet Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung?

Gefördert werden der Erwerb und die Installation/Montage von Anlagen, die zu folgenden Kategorien gehören:

  • Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
  • Spritzgießmaschinen
  • Optimierungsmaßnahmen an Biogasanlagen
  • Lackierkabinen
  • Wasserstrahlschneidanlagen
  • Laserschneider
  • Freistehende Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
  • Elektrisch betriebene Backöfen für Lebensmittel
  • Werkzeugmaschinen
  • Pelletpressen, Brikettierpressen
  • Geschirrspülmaschinen
  • Kinoprojektoren
  • Handgeführte elektrische Schweißgeräte
  • Kühlmöbel für Lebensmittel
  • Solarien

Welche Voraussetzung muss ein Unternehmen erfüllen?

Die Einstufung als KMU ist der erste Schritt zur Förderung. Sie bestimmt die Höhe der Förderquote, da ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KU/MU) von den Investitionsgesamtkosten (IGK) profitieren können. Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt.

Die förderfähigen Anlagen müssen bestehende, weniger energieeffiziente Bestandsanlagen ersetzen, den gleichen Einsatzzweck erfüllen und die definierten Hocheffizienzkriterien einhalten.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die Bestandsanlagen mindestens fünf Jahre in Betrieb, im Eigentum des Antragstellers und noch voll funktionsfähig sein.

Wichtiger Hinweis zur energieeffizienten Berechnung. Es wird der Austausch ineffizienter Bestandsanlagen durch moderne, sparsame Systeme gefördert, wenn der Endenergieverbrauch um mindestens 15 % sinkt.

Darüber hinaus gilt für geförderten Energieeffizienz-Projekte: Alte Anlagen oder Komponenten, die durch neue, effiziente Systeme ersetzt werden, dürfen nicht weiterbetrieben oder weiterverkauft werden – auch nicht an verbundene Unternehmen.

So wird sichergestellt, dass die Förderung tatsächlich zur nachhaltigen Modernisierung beiträgt und keine ineffiziente Technik im Umlauf bleibt.
Eine fachgerechte Entsorgung oder Stilllegung ist daher verpflichtend und muss mit entsprechenden Nachweisen im Verwendungsnachweis dokumentiert werden.

Energieeffizienz heißt nicht nur sparen, sondern auch verantwortungsvoll handeln.

Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen.

Welche Förderquoten sind gemäß KMU-Definition für Modul 1 festgelegt?

Die Förderquote im Rahmen des BAFA-Programms hängt von der Größe des Unternehmens ab. Nach der KMU-Definition ergeben sich folgende Zuschussraten:

  • Kleine Unternehmen (KU): 15 %
  • Mittlere Unternehmen (MU): 10 %
  • Große Unternehmen (GU): nicht förderfähig

Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über die Modul 4 – Basisförderung maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.

Fazit

Das Basis-Modul 4 der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, ihre Anlagen und Prozesse zu optimieren, Betriebskosten zu senken und nachhaltiger zu wirtschaften.

Für alle, die noch größeres Einsparpotenzial nutzen möchten, bietet das Premium-Modul 4 attraktive höhere Förderquoten, kombiniert mit einem individuellen Einsparkonzept und der Ermittlung des THG-Einsparpotenzials.

EnerControl steht Ihnen als zertifizierter Dienstleister kompetent zur Seite – von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Umsetzung Ihrer Fördermaßnahmen.

Jetzt informieren und von maximaler Förderung profitieren! Kontaktieren Sie uns gerne direkt.

Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Änderungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, technischen Normen oder Marktbedingungen können dazu führen, dass einzelne Informationen nicht mehr aktuell sind. Eine
Aktualisierung der Inhalte erfolgt nicht zwingend. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Jegliche
Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. Für verbindliche Auskünfte oder Entscheidungen wenden Sie sich bitte an fachkundige Stellen oder Rechtsanwälte.

Stand der Informationen: 12.10.2025

08 Okt. 2025

Bundesförderung für Energieeffizienz (EEW): Modul 3 – Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR), Sensorik und Energiemanagementsoftware

Im Modul 3 der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) konzentriert sich die Förderung auf Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR), Sensorik und Energiemanagementsoftware. In diesem Blogbeitrag werden wir Ihnen alle Details zu Modul 3 vorstellen, einschließlich der Voraussetzung und Förderquoten

Was beinhaltet Modul 3 -Querschnittstechnologien?

Im Rahmen von Modul 3 werden Unternehmen bei der Einführung von Energiemanagementsystemen und der Implementierung von Technologien zur Messung, Steuerung und Regelung von Energieverbrauch und -effizienz unterstützt.

Die Förderung beinhaltet der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme folgender Komponenten:

  • Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems (Energiemanagementsoftware)
  • Sensoren sowie Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energie- oder Materialströmen sowie sonstiger für den Energie- oder Materialverbrauch relevanter Größen zwecks der Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem
  • Steuerungs- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck ihres Einsatzes in der Reduktion des Energie- oder Materialverbrauchs liegt

Welche Anforderungen muss ein Unternehmen erfüllen?

  • Die eingesetzte MSR-Hardware muss in eine gelistete Energiemanagementsoftware eingebunden sein.
  • Die Energiekennzahlen müssen ab Inbetriebnahme der Investition mindestens 3 Jahre gespeichert werden.
  • Gefördert werden nur klar abgrenzbare Investitionen, die vorrangig der Verbesserung der Energie- oder Ressourceneffizienz dienen.

Im Einzelnen definiert die BAFA die drei zu fördernde Soft- und Hardware wie folgt:

Energiemanagementsoftware:
Eine Energiemanagementsoftware ist eine IT-Lösung, die gemäß DIN EN ISO 50001 mess- und energierelevante Daten erfasst, konsolidiert und automatisch analysiert. Sie folgt dem PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) und ermöglicht insbesondere das Controlling und Monitoring zur Verfolgung der festgelegten Energieziele.

Wichtig hierbei ist zu beachten, dass nur Energiemanagementsoftware, die bei der BAFA gelistet ist. Unter folgendem Link steht die Förderliste zum Abruf bereit:  www.bafa.de/eew_foerderliste

Mess- und Sensortechnik

Förderfähig ist stationäre Mess- und Sensortechnik, die Energie- und Materialverbrauch wie Strom, Leistung, Temperatur, Wärme/Kälte, Volumenströme oder Druckluft präzise erfasst.
Wichtig: Die Technik muss direkt in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem eingebunden sein, sodass die Daten über gelistete Softwarelösungen in den Managementprozess einfließen – dokumentiert über ein Systemkonzept.

Steuerungs- und Regelungstechnik

Die Steuer- und Regelungstechnik muss vorrangig Energie- oder Materialverbrauch reduzieren.
Sie muss direkt in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem eingebunden sein, wobei die Wirkung der Steuerung über eine gelistete Softwarelösung quantifiziert wird.
Der Bezug zum Managementsystem ist durch ein Systemkonzept nachzuweisen – so wird Effizienz messbar und steuerbar.

Zu den Anforderungen der Antragsstellung gehören auch folgende technische Unterlagen:

Systemkonzept

Das Systemkonzept macht das geplante Vorhaben transparent und zeigt, wie die Hardware in eine Energiemanagementsoftware (Ziff. 2.1) eingebunden wird. Je nach Fördergegenstand muss es enthalten:

  • Messtechnik & Sensorik: Einen Datenerfassungsplan gemäß DIN ISO 50015, der die Erfassung relevanter Energie- und Verbrauchsdaten dokumentiert.
  • Steuerungs- & Regelungstechnik: Einen Wirkplan nach DIN IEC 60050, ergänzt um eine Stückliste der eingesetzten Sensoren und Aktoren, der die Wirkung der Regelung auf Energieeffizienz transparent macht.

 Ziel: Messbarkeit, Steuerbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Investition in Energie- und Ressourceneffizienz.

Datenerfassungsplan

Variablenname                                      z.B. Werk2_Betriebs-trafo1

Physikalische Größe                              z.B. Spannung in V

Standort des Messpunktes                 z.B. NSHV-Werk 2, Standort Hannover

Fördergegenstand                                z.B. Ja

Gerätebezeichnung                              z.B. Sensor Amp + DatLog Poly

Zuständigkeit                                        z.B. EM-Software XYZ

Erfassungshäufigkeit                            z.B. Viertelstündlich

Drittmenge                                           z.B. Nein

Wirkplan

Hier soll ein einfacher Regelkreis dargestellt werden. Dieser besteht im Allgemeinen aus:

einer Führungsgröße               z.B. Soll-Temperatur

einem Regler                               z.B. Temperaturregler

einem System                             z.B. Heizstäbe

einem Messglied                       z.B. Temperaturfühler oder Sensor

einer Regelgröße                       z.B. IST- Temperatur

Welche Förderquoten sind gemäß KMU-Definition für Modul 3 festgelegt?

Die Förderquote im Rahmen des BAFA-Programms hängt von der Größe des Unternehmens ab. Nach der KMU-Definition ergeben sich folgende Zuschussraten:

•            Kleine Unternehmen (KU): 40 %

•            Mittlere Unternehmen (MU): 35 %

•            Große Unternehmen (GU): 25%

Modulspezifische Besonderheiten zur Förderung von Nebenkosten:

Zu den förderfähigen Nebenkosten zählen auch die Kosten für den Anschluss der geförderten Technologien, inklusive notwendiger baulicher Maßnahmen und die Erstellung eines Messkonzepts durch externe Dritte (z.B. EnerControl).

Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 3 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.

Fazit

Modul 3 der Bundesförderung für Energieeffizienz (EEW) unterstützt energieintensive Unternehmen dabei, Energieflüsse transparent zu dokumentieren.

Für Unternehmen mit DIN ISO 50001-Zertifizierung ist dies eine ideale Gelegenheit, Energiemanagementsysteme einzuführen und moderne Technologien zur Messung, Steuerung und Regelung des Energieverbrauchs zu nutzen.

Wir als EnerControl stehen als zertifizierter Dienstleister bereit, um Sie bei Antragstellung und Umsetzung der Fördermaßnahmen zu begleiten.
Jetzt Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie kompetent und praxisnah.

(Hinweis: EnerControl ist ein von der BAFA geprüftes und zugelassenes Energieberatungsunternehmen für die EEW-Förderung.)

Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Änderungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, technischen Normen oder Marktbedingungen können dazu führen, dass einzelne Informationen nicht mehr aktuell sind. Eine
Aktualisierung der Inhalte erfolgt nicht zwingend. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Jegliche
Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. Für verbindliche Auskünfte oder Entscheidungen wenden Sie sich bitte an fachkundige Stellen oder Rechtsanwälte.

Stand der Informationen: 08.10.2025

08 Okt. 2025
Förderung Prozesswärme

Bundesförderung für Energieeffizienz (EEW): Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Vorwort:

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Unternehmen im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) bei Investitionen in die Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um Modul 2 – von den allgemeinen Fördervoraussetzungen über die technologiespezifischen Anforderungen bis hin zu den aktuellen Förderquoten.

Dennoch bitten wir sie zu beachten, dass dieser Beitrag einen Überblick bietet und wir nicht alle spezifischen Anforderungen und Einzelfälle im Detail abbilden können.

Was beinhaltet Modul 2 – Prozesswärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien?

Über Modul 2 werden Wärmeerzeuger gefördert, die überwiegend der Prozesswärmebereitstellung dienen. Es wird ausschließlich für folgende Anlangen nur der Erwerb und die Installation gefördert wird:

    • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung,
    • Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen entziehen und ausschließlich mit „erneuerbarem Strom“ betrieben werden.
    • Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von oberflächennaher und tiefer Geothermie,
    • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,
    • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie (KWK-Anlagen) durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie.

Welche allgemeine Voraussetzung muss ein Unternehmen erfüllen?

Zunächst muss der KMU-Status ihres Unternehmens definiert werden. Dieser bestimmt die Höhe der Förderquote. In diesem Modul erhalten GU/MU/KU Förderung auf die Investitionsgesamtkosten (IGK) der gewünschten Anlage. Aber zu den Förderquoten wird später noch eingegangen.

Hier gilt die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, und sämtliche erforderlichen Genehmigungen, Gutachten und Prüfungen müssen ordnungsgemäß eingeholt werden. Hierzu ein wesentlicher Auszug:

    • Anlagenperipherie: Die Peripherie ist auf die beantragte Anlage abzustimmen und gegebenenfalls anzupassen. Über- oder Unterdimensionierungen sind zu vermeiden.
    • Hydraulischer Abgleich: Im Rahmen der Maßnahme ist ein hydraulischer Abgleich durchzuführen.
    • Konvektionsvermeidung: Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um ungewollte Konvektionsströme zu verhindern.

Messung und Dokumentation:

    • Die erzeugte Wärmemenge ist kontinuierlich messtechnisch zu erfassen und monatlich zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind mindestens drei Jahre ab Inbetriebnahme aufzubewahren.
    • Anlagen unter 100 kWth (bzw. Solarthermieanlagen unter 140 m²): Ein Wärmemengenzähler genügt, sofern die Messung direkt hinter dem Wärmeerzeuger erfolgt und sich keine Wärmesenke dazwischen befindet.
    • Anlagen ab 100 kWth (bzw. Solarthermieanlagen ab 140 m²): Zusätzlich ist zu erfassen, wie viel Wärme in die jeweilige(n) Wärmesenke(n) eingespeist wird. An jeder Wärmesenke ist daher ein eigener Zähler vorzusehen.

Welche Voraussetzung gibt es auf die einzelne Betrachtung der geförderten Technologien?

Zunächst ist anzumerken, dass dieses Modul zahlreiche Voraussetzungen enthält. An dieser Stelle werden wir diese jedoch nicht im Detail erläutern, sondern Ihnen lediglich einen groben Überblick darüber geben, welche allgemeinen und technologischen Anforderungen bestehen.

Solarkollektoranlagen

    • Förderfähig sind Solarthermieanlagen, die ausschließlich Kollektoren umfassen, die nach europäischem Solar-Keymark zertifiziert und/oder gelistet sind.

Die Liste finden Sie unter www.bafa.de/eew_foerderliste .

Wärmepumpen

    • Gefördert werden Wärmepumpen, die nach Herstellerangaben eine effektive Leistungszahl (COPeff) von mindestens  bei den durch den Anwendungsfall vorgegebenen Temperaturen erreichen und zusätzlich einen Gütegrad von mindesten 0,4* im vorgesehenen Betriebspunkt gemäß der folgenden Formel in Anlehnung an VDMA-Einheitsblatt 24248 erreichen. Für diese Art der Berechnung kontaktieren Sie uns gerne.
    • Als spezifische Anforderung gilt, dass das Unternehmen, das eine Wärmepumpe betreibt, nachweisen muss, dass der dafür benötigte Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammt.

Geothermie

    • Gefördert werden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Durchführung, Auswertung und Dokumentation geologischer, hydrologischer und/oder seismischer Erkundungen, Erkundungsbohrungen sowie weiterer etablierter ingenieur- und naturwissenschaftlich anerkannter Verfahren zur geothermischen Potenzialermittlung (z. B. Thermal Response Tests) bezüglich des betrachteten Unternehmensstandortes.
    • Für die Erstellung von Machbarkeitsstudien kann ein eigener Förderantrag gestellt werden. Die Förderung der Studie erfolgt unabhängig vom Ergebnis dieser Studie.
    • Machbarkeitsstudien müssen innerhalb von 24 Monaten ab Erlass des Zuwendungsbescheides fertiggestellt werden. Dieser Zeitraum kann vor Ablauf dieser Frist verlängert werden. Anträge auf Fristverlängerung sind nachvollziehbar und plausibel zu begründen.

Biomasse-Feuerungsanlagen

Gefördert werden Feuerungsanlagen zur thermischen Verwertung von fester Biomasse. Die Förderung kann zusätzlich zum Kessel Folgendes umfassen:

    • Brennstofflager mit fest installiertem/verbautem Fördersystem
    • Weitere Anlagenbestandteile

Zugelassene Biomassearten

In den geförderten Biomasse-Feuerungsanlagen dürfen ausschließlich die nachfolgend benannten, pflanzlichen Abfall- und Reststoffe verbrannt werden:

    • Landschaftspflegereste von privaten und kommunalen Siedlungs- und Naturschutzflächen
    • Straßenbegleitgrün
    • Stroh und strohähnliche Biomasse (ausgedroschene und trockene Halme und deren Blätter (Spelzen) sowie Schadgetreide/Ernterückstände)
    • A1 Altholz und Industrierestholz inklusive Rinde aus der industriellen Verarbeitung
    • A2 Altholz
    • Treibgut aus Gewässerpflege
    • Feste industrielle Substrate (Schalen, Hülsen, Trester)
    • Sägerestholz (Späne, Schwarten, Spreißel)
    • pflanzliche Abfall- und Reststoffe aus der Nahrungsmittelindustrie

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie (KWK-Anlagen)

    • Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung neuer KWK-Anlagen.

Hinweise:

    • Anlagen zur Biogaserzeugung sowie Biogas-Feuerungsanlagen können nicht über Modul 2, ggf. aber über die Premiumförderung von Modul 4 gefördert werden.
    • Feuerungsanlagen für flüssige Biobrennstoffe sind von der EEW-Förderung ausgeschlossen
    • Mehr als 50 % der mit der geförderten Anlage bereitgestellten Energie muss als Prozesswärme genutzt werden. Dabei sind insbesondere die am Anfang von Kapitel 1 aufgeführten Einschränkungen zum Thema „Prozesswärmenutzung“ zu beachten.
    • Biomasse-KWK-Anlagen können außerdem nur dann gefördert werden, wenn die Hocheffizienzkriterien eingehalten werden. Dafür gibt es ein bestimmtes Verfahren, was wir Ihnen bei Interesse gerne erläutern.

Allgemeine Förderquoten gemäß KMU-Definition für Modul 2 bezogen auf die Investitionsgesamtkosten (IGK)

Für Solarkollektoren, Wärmepumpen, Geothermie, KWK-Anlagen (Solarthermie, Geothermie)

Große Unternehmen (GU)                               40 %

Mittlere* Unternehmen (MU)                         50 %

Kleine* Unternehmen (KU)                             60 %

Biomasse-Feuerungsanlagen (einschließlich KWK-Anlagen mit Biomassefeuerung)

Große Unternehmen (GU)                               20 %

Mittlere* Unternehmen (MU)                         30 %

Kleine* Unternehmen (KU)                             40 %

    • Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 2 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt, werden

Fazit

Das Modul 2 der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) umfasst eine Vielzahl energieeffizienter Technologien sowie die damit verbundenen Fördervoraussetzungen und Bestimmungen. Trotz der umfangreichen Regelungen bietet dieses Modul Unternehmen eine hervorragende Möglichkeit, ihre Prozesswärmeversorgung nachhaltiger und kosteneffizienter zu gestalten.

Durch den gezielten Einsatz erneuerbarer Energien können Unternehmen ihren ökologischen Fußabdruck reduzieren und gleichzeitig ihre Energiekosten langfristig senken.

Als zertifizierter Dienstleister unterstützt EnerControl Sie gerne bei der Antragstellung, der technischen Umsetzung sowie der Nachweisführung im Rahmen der Fördermaßnahmen.

👉 Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf – wir begleiten Sie kompetent auf dem Weg zu einer energieeffizienten und zukunftssicheren Prozesswärmeversorgung.

Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Änderungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, technischen Normen oder Marktbedingungen können dazu führen, dass einzelne Informationen nicht mehr aktuell sind. Eine
Aktualisierung der Inhalte erfolgt nicht zwingend. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. Für verbindliche Auskünfte oder Entscheidungen wenden Sie sich bitte an fachkundige Stellen oder Rechtsanwälte.

Stand der Informationen: 08.10.2025

 

07 Okt. 2025

Bundesförderung für Energieeffizienz (EEW): Modul 1 – Querschnittstechnologien

 

Vorwort:

Das BAFA unterstützt Unternehmen mit der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) bei Investitionen in energiesparende Technologien.
Die Förderung gliedert sich in sechs Module für unterschiedliche Anlagen und Bereiche. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zu Modul 1 – zu Voraussetzung und Förderquoten bis hin zu Berechnungsbeispielen für förderfähige Unternehmen.

Was beinhaltet Modul 1 -Querschnittstechnologien?

Im Modul 1 beinhaltet die Förderung den Erwerb und Installation von folgenden Anlagen bzw. Komponenten:

  • Hocheffiziente elektrische Motoren und Antriebe einschließlich Frequenzumrichter
  • Hocheffiziente elektrisch angetriebene Pumpen (einschließlich Frequenzumrichter) zum Transport von Flüssigkeiten
  • Hocheffiziente Ventilatoren einschließlich Frequenzumrichter
  • Hocheffiziente Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung

Außerdem Modul 1 wird über Folgendes gefördert:

  • Wärmeübertrager, um Abwärme von Bestandsanlagen zu erschließen und innerbetrieblich zu nutzen
  • Frequenzumrichter für bereits vorhandene Elektromotoren, Pumpen, Ventilatoren und Antriebe
  • Thermische Isolierung/Wärmedämmung von Bestandsanlagen

Welche Voraussetzung muss ein Unternehmen erfüllen?

Die Einstufung als KMU ist der erste Schritt zur Förderung. Sie bestimmt die Höhe der Förderquote, da ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KU/MU) von den Investitionsgesamtkosten (IGK) profitieren können.

Die förderfähigen Anlagen müssen bestehende, weniger energieeffiziente Bestandsanlagen ersetzen, den gleichen Einsatzzweck erfüllen und die in den folgenden Kapiteln definierten Hocheffizienzkriterien einhalten.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die Bestandsanlagen mindestens fünf Jahre in Betrieb, im Eigentum des Antragstellers und noch voll funktionsfähig sein.

Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich oder administrativ zusammenhängen, kann insgesamt nur ein Zuschuss von bis zu 200.000 Eurobeantragt werden – auch wenn sie über mehrere Anträge hinweg eingereicht werden.

Welche Förderquoten sind gemäß KMU-Definition für Modul 1 festgelegt?

Die Förderquote im Rahmen des BAFA-Programms hängt von der Größe des Unternehmens ab. Nach der KMU-Definition ergeben sich folgende Zuschussraten:

  • Kleine Unternehmen (KU): 25 %
  • Mittlere Unternehmen (MU): 20 %
  • Große Unternehmen (GU): nicht förderfähig

Die Einordnung erfolgt nach den Kriterien der EU-KMU-Definition, die Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme berücksichtigt. Genauere Informationen hierzu finden Sie im Beitrag „Norm DIN EN 16247-1 – Energieaudit“, insbesondere in Punkt 2 (Voraussetzungen).

Eine Besonderheit dieses Moduls betrifft die Förderung von Nebenkosten:
Diese sind bis zu 30 % der Anschaffungskosten der beantragten Anlage(n) förderfähig.

Berechnungsbeispiele anhand der Förderquoten im Modul 1

Um die Vorteile von Modul 1 zu verdeutlichen, betrachten wir zwei Beispielunternehmen:

Beispiel 1:

Ein metallverarbeitendes Unternehmen plant den Ersatz seiner veralteten Pumpenanlagen durch hocheffiziente Modelle. Die Investitionsgesamtkosten (IGK) belaufen sich auf 80.000 Euro. Als KU können sie eine Förderung von 25% erhalten. Dadurch erhalten sie einen Zuschuss von 20.000 Euro, wodurch ihre tatsächlichen Kosten auf 50.000 Euro reduziert werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, auf die Förderung der Nebenkosten von 30% der Investitionsgesamtkosten. Die werden in diesem Fall mit maximal 24.000€ gefördert.

Beispiel 2:

Ein Nahrungsmittelproduzent plant den Einsatz von hocheffizienten Motoren und Antrieben in seinen Produktionsanlagen. Die Investitionsgesamtkosten (IGK) betragen 100.000€. Als mittleres Unternehmen (MU) können sie eine Förderung von 20% erhalten. Dies führt zu einem Zuschuss von 20.000 Euro und reduziert ihre tatsächlichen Kosten auf 80.000 Euro.

Fazit

Die Bundesförderung für Energieeffizienz (EEW) – Modul 1 bietet Unternehmen eine hervorragende Möglichkeit, ihre Energieeffizienz zu steigern und gleichzeitig Kosten zu senken. Darüber hinaus reduziert der Einsatz von hocheffizienten Anlagen bzw. Komponenten ihren ökologischen Fußabdruck und stärk die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Enercontrol steht Ihnen als zertifizierter Dienstleister gerne zur Seite, um Sie bei der Antragstellung und Umsetzung der Fördermaßnahmen zu unterstützen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne.

(Hinweis: EnerControl ist ein von der BAFA geprüftes und zugelassenes Energieberatungsunternehmen für die EEW-Förderung.)

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Stand der Informationen: 07.10.2025