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Verstehen der Carbon-Leakage Verordnung und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Hallo und willkommen zu unserem neuesten Blogbeitrag. Heute werden wir uns intensiv mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und der Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch nationalen Emissionshandel (BECV) beschäftigen. Wenn Sie ein Unternehmen betreiben, das Brennstoffe verbraucht, sind diese Themen von größter Bedeutung für Sie.

Teil 1: Rechtsgrundlagen zum Brennstoffemissionshandelsgesetz

Beginnen wir mit den Grundlagen. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt die Erhebung der CO2-Bepreisung auf Brennstoffe. Für die Verbrauchsjahre 2021 und 2022 sind Benzin, Gasöl (Diesel und Heizöl leicht), Flugbenzin, Flüssiggas und Erdgas betroffen. Interessant dabei ist, dass der CO2-Preis von 25 € pro Tonne für das Jahr 2021 auf 55 € pro Tonne im Jahr 2025 steigt. Ab 2026 gibt es dann einen Übergang zu freiem Zertifikatehandel, wobei eine Untergrenze von 55 € pro Tonne und eine Obergrenze von 65 € pro Tonne gelten wird. Diese Regelungen gelten allerdings nur, solange die EU keine einheitliche Lösung findet. Es ist wichtig zu beachten, dass die CO2-Bepreisung vom „Inverkehrbringer“ des Energieträgers über den Kauf von Zertifikaten zu entrichten ist und beim Endkunden gesondert in Rechnung gestellt wird.

Die Berichterstattungsverordnung (BeV 2022) regelt die Erstellung von Emissionsberichten, maßgeblichen Brennstoff- und Emissionsmengen und Aufbewahrungspflichten.

Die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) regelt den Marktzugang für Inverkehrbringer, Verkaufstermine, Mindestkaufmengen, Emissionskonten und den Handel von Zertifikaten zwischen verschiedenen Inverkehrbringern sowie einzuhaltende Fristen.

Die Carbon-Leakage Verordnung (BECV) regelt die Antragsvoraussetzungen, Gegenleistungen und Erstattungssätze für besonders energie- und handelsintensive Betriebe.

Teil 2: Antragsvoraussetzungen

 

Jetzt, da wir die Rechtsgrundlagen geklärt haben, kommen wir zu den Antragsvoraussetzungen.

Die Antragsfrist für die BECV ist der 30.06. des auf den Verbrauch folgenden Jahres. Bei neu aufgenommenen Sektoren haben Sie 3 Monate Zeit ab der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, um Ihren Antrag zu stellen. Diese Anträge müssen digital im FMS der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) gestellt werden.

Nach der Antragstellung wird Ihr Antrag im FMS an den zuständigen Wirtschaftsprüfer übermittelt. Dieser bestätigt die Richtigkeit des Antrags. Danach muss der Antrag und das Testat in der Virtuellen Poststelle (VPS) signiert und verschlüsselt werden. Anschließend wird der Antrag an Ihr Unternehmen übermittelt, wo er ein zweites Mal zu verschlüsseln und zu signieren ist. Für die Signatur benötigen Sie ein gesondertes Lesegerät und eine Signaturkarte.

Die Gegenleistung des Unternehmens, das einen Antrag stellt, umfasst die Implementierung eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS ab dem 01.01.2023. Kleine Unternehmen können alternativ ein nicht zertifiziertes EMS auf Basis der ISO 50005 (mindestens Umsetzungsstufe 3) einführen oder eine nachgewiesene Mitgliedschaft in einem Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk der Initiative für Energieeffizienz- und Klimaschutzwerke bis 2023 vorweisen. Außerdem ist die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen notwendig.

Teil 3: Beihilfeberechtigte Sektoren im Brennstoffemissionshandelsgesetz und Komponenten der Beihilfeberechnung

Welche Sektoren sind beihilfeberechtigt?

Die Komponenten der Beihilfeberechnung sind vielfältig und erfordern eine genaue Kenntnis Ihrer Unternehmensdaten. Hierzu zählen die Ermittlung der maßgeblichen Emissionsmenge, der maßgebliche Zertifikatspreis, der Kompensationsgrad (Sektorenliste), die beihilfefähige Wärmemenge (zugekaufte Wärme), und weitere.

Schlusswort zum Brennstoffemissionshandelsgesetz

Wir hoffen, dass dieser Blogbeitrag hilfreich für Sie war und Sie nun besser verstehen, wie das BEHG und die BECV funktionieren. Es ist wichtig, sich dieser Themen bewusst zu sein, da sie sowohl Auswirkungen auf die finanzielle Situation Ihres Unternehmens als auch auf seine Nachhaltigkeitsbemühungen haben können.

Nützliche Links:

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