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Schlagwort: carbon leakage verordnung

25 Mai 2023

Verstehen der Carbon-Leakage Verordnung und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Hallo und willkommen zu unserem neuesten Blogbeitrag. Heute werden wir uns intensiv mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und der Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch nationalen Emissionshandel (BECV) beschäftigen. Wenn Sie ein Unternehmen betreiben, das Brennstoffe verbraucht, sind diese Themen von größter Bedeutung für Sie.

Teil 1: Rechtsgrundlagen zum Brennstoffemissionshandelsgesetz

Beginnen wir mit den Grundlagen. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt die Erhebung der CO2-Bepreisung auf Brennstoffe. Für die Verbrauchsjahre 2021 und 2022 sind Benzin, Gasöl (Diesel und Heizöl leicht), Flugbenzin, Flüssiggas und Erdgas betroffen. Interessant dabei ist, dass der CO2-Preis von 25 € pro Tonne für das Jahr 2021 auf 55 € pro Tonne im Jahr 2025 steigt. Ab 2026 gibt es dann einen Übergang zu freiem Zertifikatehandel, wobei eine Untergrenze von 55 € pro Tonne und eine Obergrenze von 65 € pro Tonne gelten wird. Diese Regelungen gelten allerdings nur, solange die EU keine einheitliche Lösung findet. Es ist wichtig zu beachten, dass die CO2-Bepreisung vom „Inverkehrbringer“ des Energieträgers über den Kauf von Zertifikaten zu entrichten ist und beim Endkunden gesondert in Rechnung gestellt wird.

Die Berichterstattungsverordnung (BeV 2022) regelt die Erstellung von Emissionsberichten, maßgeblichen Brennstoff- und Emissionsmengen und Aufbewahrungspflichten.

Die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) regelt den Marktzugang für Inverkehrbringer, Verkaufstermine, Mindestkaufmengen, Emissionskonten und den Handel von Zertifikaten zwischen verschiedenen Inverkehrbringern sowie einzuhaltende Fristen.

Die Carbon-Leakage Verordnung (BECV) regelt die Antragsvoraussetzungen, Gegenleistungen und Erstattungssätze für besonders energie- und handelsintensive Betriebe.

Teil 2: Antragsvoraussetzungen

 

Jetzt, da wir die Rechtsgrundlagen geklärt haben, kommen wir zu den Antragsvoraussetzungen.

Die Antragsfrist für die BECV ist der 30.06. des auf den Verbrauch folgenden Jahres. Bei neu aufgenommenen Sektoren haben Sie 3 Monate Zeit ab der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, um Ihren Antrag zu stellen. Diese Anträge müssen digital im FMS der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) gestellt werden.

Nach der Antragstellung wird Ihr Antrag im FMS an den zuständigen Wirtschaftsprüfer übermittelt. Dieser bestätigt die Richtigkeit des Antrags. Danach muss der Antrag und das Testat in der Virtuellen Poststelle (VPS) signiert und verschlüsselt werden. Anschließend wird der Antrag an Ihr Unternehmen übermittelt, wo er ein zweites Mal zu verschlüsseln und zu signieren ist. Für die Signatur benötigen Sie ein gesondertes Lesegerät und eine Signaturkarte.

Die Gegenleistung des Unternehmens, das einen Antrag stellt, umfasst die Implementierung eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS ab dem 01.01.2023. Kleine Unternehmen können alternativ ein nicht zertifiziertes EMS auf Basis der ISO 50005 (mindestens Umsetzungsstufe 3) einführen oder eine nachgewiesene Mitgliedschaft in einem Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk der Initiative für Energieeffizienz- und Klimaschutzwerke bis 2023 vorweisen. Außerdem ist die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen notwendig.

Teil 3: Beihilfeberechtigte Sektoren im Brennstoffemissionshandelsgesetz und Komponenten der Beihilfeberechnung

Welche Sektoren sind beihilfeberechtigt?

Die Komponenten der Beihilfeberechnung sind vielfältig und erfordern eine genaue Kenntnis Ihrer Unternehmensdaten. Hierzu zählen die Ermittlung der maßgeblichen Emissionsmenge, der maßgebliche Zertifikatspreis, der Kompensationsgrad (Sektorenliste), die beihilfefähige Wärmemenge (zugekaufte Wärme), und weitere.

Schlusswort zum Brennstoffemissionshandelsgesetz

Wir hoffen, dass dieser Blogbeitrag hilfreich für Sie war und Sie nun besser verstehen, wie das BEHG und die BECV funktionieren. Es ist wichtig, sich dieser Themen bewusst zu sein, da sie sowohl Auswirkungen auf die finanzielle Situation Ihres Unternehmens als auch auf seine Nachhaltigkeitsbemühungen haben können.

Nützliche Links:

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freuen uns auf Ihre Kommentare und Fragen. Schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@enercontrol.de oder nuten Sie unser Kontaktformular.

24 Apr 2023
Carbon Leakage Verordnung

Die aktuelle Carbon Leakage Verordnung: Was Unternehmen wissen müssen!

Einleitung CO2-Abgabe

Die Carbon Leakage Verordnung ist in aller Munde und hat weitreichende Auswirkungen auf viele Unternehmen. Doch was genau bedeutet diese Verordnung und wie wirkt sie sich auf betroffene Unternehmen aus? In diesem Blogartikel wollen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der aktuellen Carbon Leakage Verordnung und die damit verbundenen Möglichkeiten der CO2-Abgaben-Erstattung geben sowie aufzeigen, wie unsere Dienstleistung Ihnen dabei helfen kann, sich auf die Verordnung einzustellen und mögliche Steuererstattungen zu erhalten.

 

Was ist die Carbon Leakage Verordnung?

Die Carbon Leakage Verordnung ist ein politisches Instrument, das darauf abzielt, den unerwünschten Effekt der Verlagerung von CO2-Emissionen in Länder mit weniger strengen Klimaschutzvorgaben zu verhindern. Sie ist ein Teil des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) und betrifft Unternehmen, die in emissionsintensiven Industrien tätig sind. Ziel der Verordnung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu erhalten und gleichzeitig den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.

 

Was bedeutet die Verordnung für betroffene Unternehmen?

Die Carbon Leakage Verordnung regelt das Antragsverfahren und die Gegenleistungen, die ein Unternehmen erbringen muss, um von der CO2-Abgaben-Rückerstattung profitieren zu können. Dies kann durch Investitionen in umweltfreundliche Technologien oder Prozessoptimierungen erfolgen.

 

Wie können wir bei der CO2-Abgaben-Erstattung helfen?

Wir unterstützen Unternehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Carbon Leakage Verordnung. Dafür übernehmen wir die Tätigkeiten, die im Rahmen der Beantragung anfallen und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen die CO2-Abgaben-Erstattung erhält.

 

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  1. Analyse der betrieblichen Emissionen: Wir ermitteln Ihren CO2-Ausstoß und die damit verbundenen für den Antrag notwendigen Kennzahlen.
  2. Unterstützung bei der Beantragung: Wir helfen Ihnen dabei, alle notwendigen Anträge und Nachweise zusammen zu stellen, um von den Vorteilen der Verordnung zu profitieren.
  3. Beratung zu Investitionen in umweltfreundliche Technologien: Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Implementierung von Technologien, die Ihre Emissionen reduzieren und Ihren Betrieb effizienter gestalten.

 

Fazit

Die Carbon Leakage Verordnung stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen, bietet jedoch auch Chancen zur Verbesserung von Umweltleistung und Wettbewerbsfähigkeit. Mit unserer Dienstleistung können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Unternehmen alle Anforderungen der Verordnung erfüllt und von möglichen Steuererstattungen profitiert. Wir übernehmen die komplette Arbeit und ermöglichen Ihnen, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, während wir uns um die Einhaltung der Verordnung kümmern.

Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung, um mehr über unsere Dienstleistungen und wie wir Ihrem Unternehmen helfen können, die Vorgaben der Carbon Leakage Verordnung erfolgreich umzusetzen. Wir freuen uns darauf, Sie bei diesem wichtigen Schritt in Richtung Klimaschutz und nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen.